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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.07.1974 - IV B 76.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1749
BVerwG, 12.07.1974 - IV B 76.74 (https://dejure.org/1974,1749)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1974 - IV B 76.74 (https://dejure.org/1974,1749)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1974 - IV B 76.74 (https://dejure.org/1974,1749)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bauwerk als privilegierte Jagdhütte - "Erforderlichkeit" zur Ausübung der Jagd - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Irrevisibilität von Landesrecht

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1974 - IV B 76.74
    Inwiefern die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung haben soll, d.h. inwiefern in einem Revisionsverfahren eine klärungsbedürftige grundsätzliche Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung und mit einer über den Fall hinausreichenden Tragweite geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]), macht der zweite Teil der Beschwerdebegründung nicht deutlich.
  • BVerwG, 15.03.1973 - IV B 96.72

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Genehmigung der Erweiterung eines …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1974 - IV B 76.74
    (Zu dieser Voraussetzung einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vgl. Beschluß vom 15. März 1973 - BVerwG IV B 96.72 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen.) Die Ansicht des Berufungsgerichts, die hier in Rede stehende "Jagdhütte" sei nicht zur Ausübung der Jagd "erforderlich", weil den jagdlichen Erfordernissen angesichts der besonderen Umstände des Falles hier auf andere Weise Genüge getan werden könne, steht nicht im Widerspruch zu der dem Beschluß vom 1. Februar 1971 zugrundeliegenden Rechtsauffassung.
  • BVerwG, 01.02.1971 - IV B 73.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung von …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1974 - IV B 76.74
    Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß des Senats vom 1. Februar 1971 - BVerwG IV B 73.70 - ab.
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 18.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1974 - IV B 76.74
    Daß strenge Anforderungen an die Privilegierung einer Jagdhütte zu stellen sind, weil grundsätzlich der Außenbereich von einer nicht funktionsnotwendigen Bebauung freigehalten werden soll, kommt z.B. im Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 18.72 - (DÖV 1972, 348) und im Beschluß vom 7. August 1972 - BVerwG IV CB 51.72 - zum Ausdruck.
  • BVerwG, 07.08.1972 - IV CB 51.72

    Begriff der Jagdhütte im Sinne des Bauplanungsrechts - Privilegierung einer …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1974 - IV B 76.74
    Daß strenge Anforderungen an die Privilegierung einer Jagdhütte zu stellen sind, weil grundsätzlich der Außenbereich von einer nicht funktionsnotwendigen Bebauung freigehalten werden soll, kommt z.B. im Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 18.72 - (DÖV 1972, 348) und im Beschluß vom 7. August 1972 - BVerwG IV CB 51.72 - zum Ausdruck.
  • BVerwG, 28.11.1977 - 4 B 137.77

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 …

    Eine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn das Berufungsurteil in seiner Rechtsauffassung von derjenigen Rechtsauffassung abweicht, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt (vgl. Beschluß vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV B 66.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86 [S. 30], ferner z.B. Beschluß vom 12. Juli 1974 - BVerwG IV B 76.74 -).
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