Rechtsprechung
| BVerwG, 13.02.1963 - IV B 77.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensfeststellung für den Verlust landwirtschaftlichen Vermögens unter Anerkennung als unmittelbar Geschädigter am Nachlassvermögen - Innehaben der Rechtsstellung eines unmittelbar Geschädigten kraft einer Erbenstellung - Wirkung der Fiktion des Vertreibungsschadens ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 17.04.1962 - III 641/61
- BVerwG, 13.02.1963 - IV B 77.62
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.07.1960 - III C 66.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.02.1963 - IV B 77.62
Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwG III C 66.58; BVerwG IV C 143.61 - Urteile vom 14. Juli 1960 bzw. 9. März 1962.Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 des § 12 LAG erweiterten die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten Dritter, schlössen aber nicht Vertriebene von den Rechten aus, die ihnen als unmittelbare Geschädigte nach § 12 Abs. 1 LAG zuständen (Hinweis auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1960 in ZLA 1960 S. 329).
- Genügt es aber in der Regel für die Annahme eines Vertreibungsschadens, daß sich die Maßnahmen gegen die Deutschen in den Vertreibungsgebieten als Beeinträchtigung ihrer Eigentümerstellung auswirkten, mit oder ohne formelle Enteignung, so kann der Umstand, daß dem Erblasser nach dem vorliegenden Sachverhalt vor seinem Tode das Wirtschaftsgut bereits weggenommen war und er seinen Betrieb verlassen mußte, nicht entscheidend sein, diesen Fall anders zu beurteilen, wie etwa die Sache BVerwG III C 66.58 in dem Urteil vom 14. Juli 1960.
Der III. Senat hatim Urteil vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - leitsatzmäßig ausgesprochen, "daß Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 in § 12 LAG die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten der Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, aber Vertriebene nicht von den Rechten ausschließen, die ihnen als unmittelbar Geschädigte nach § 12 Abs. 1 LAG zustehen" - Die Gründe enthalten sinngemäß Ausführungen darüber, daß § 12 Abs. 1 LAG die Regel und § 12 Abs. 7 LAG die Ausnahme bilde.
- BVerwG, 09.03.1962 - IV C 143.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.02.1963 - IV B 77.62
Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwG III C 66.58; BVerwG IV C 143.61 - Urteile vom 14. Juli 1960 bzw. 9. März 1962.Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilenvom 9. März 1962 - BVerwG IV C 143.61 - undvom 13. März 1962 - BVerwG III C 37.60 - sowie in demBeschluß vom 9. März 1962 - BVerwG IV B 10.62 - zu der hier entscheidenden Frage eingehend Stellung genommen hat, gibt der vorliegende Fall keinen Anlaß, ihn einer weiteren grundsätzlichen Klärung zuzuführen.
Der IV. Senat hatim Urteil vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 143.61 - den Leitsatz aufgestellt, daß "der Erbe eines im Vertreibungsgebiet verstorbenen Erblassers, der nach dessen Tode vertrieben (ausgesiedelt) worden ist, den Verlust des ererbten Vermögens als eigenen Vertreibungsschaden geltend machen kann".
- BVerwG, 13.03.1962 - III C 37.60
Vertreibungsschaden des Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen
Auszug aus BVerwG, 13.02.1963 - IV B 77.62
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilenvom 9. März 1962 - BVerwG IV C 143.61 - undvom 13. März 1962 - BVerwG III C 37.60 - sowie in demBeschluß vom 9. März 1962 - BVerwG IV B 10.62 - zu der hier entscheidenden Frage eingehend Stellung genommen hat, gibt der vorliegende Fall keinen Anlaß, ihn einer weiteren grundsätzlichen Klärung zuzuführen. - BVerwG, 09.03.1962 - IV B 10.62
Auszug aus BVerwG, 13.02.1963 - IV B 77.62
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilenvom 9. März 1962 - BVerwG IV C 143.61 - undvom 13. März 1962 - BVerwG III C 37.60 - sowie in demBeschluß vom 9. März 1962 - BVerwG IV B 10.62 - zu der hier entscheidenden Frage eingehend Stellung genommen hat, gibt der vorliegende Fall keinen Anlaß, ihn einer weiteren grundsätzlichen Klärung zuzuführen.
- BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63
Rechtsmittel
Daß der nach dem Tode des ursprünglichen Eigentümers vertriebene Erbe unmittelbar Geschädigter am ererbten Vermögen sein kann, haben der III. und der IV. Senat u.a. in den Sachen BVerwG III B 33.62 - Beschluß vom 8. Februar 1963 - und BVerwG IV B 77.62 - Beschluß vom 13. Februar 1963 - erneut bestätigt. - BVerwG, 25.10.1963 - IV C 46.62
Zurücklassung eines Hauses als Vertreibungsschaden - Übergabe des Hauses an einen …
(Besitzentziehung) gleichkommt (vgl. u.a.Beschluß vom 13. Februar 1963 - BVerwG IV B 77.62 -, abgedr. b. Buchholz 427.3, § 12 LAG Nr. 59). - BVerwG, 27.03.1963 - IV B 22.63
Entzug des Wirtschaftsguts vor dem Tod eines im Vertreibungsgebiet verstorbenen …
Der entscheidende Senat hat in seinem bisher noch nicht veröffentlichtenBeschluß vom 13. Februar 1963 - BVerwG IV B 77.62 - diese, nunmehr auch von dem Beteiligten und dem Bundesausgleichsamt anerkannte Rechtsprechung zu folgender Erkenntnis fortgeführt: Ist dem im Vertreibungsgebiet verstorbenen Erblasser vor seinem Tode das Wirtschaftsgut entzogen worden, so kann sein später vertriebener Erbe den Verlust des Wirtschaftsgutes trotzdem als seinen unmittelbaren Schaden geltend machen.
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