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| BVerwG, 04.05.1960 - IV B 80.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Köln, 04.11.1959 - 5 KL 150/58
- BVerwG, 04.05.1960 - IV B 80.60
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 16.06.1960 - IV C 347.59
Rechtsmittel
Wenn das Verwaltungsgericht die begehrte Ausbildungshilfe dem Kläger mit der Begründung versagt hat, daß der für den Bezug von Ausbildungshilfe notwendige Ursachenzusammenhang zwischen Schädigung und Bedürftigkeit deshalb unterbrochen worden sei, weil der Kläger nach der erlittenen Schädigung infolge seiner Vertreibung eine seiner früheren Existenz gleichwertige Existenz wiedererlangt, aber durch sein eigenes Verhalten später wieder verloren habe, so daß seine jetzige Bedürftigkeit nicht mehr auf seinen Vertreibungsschaden zurückzuführen sei, so beruht dies auf den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts, an die das Revisionsgericht gebunden ist (§ 56 Abs. 2 BVerwGG), und steht im Einklang mit der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Anwendung und Auslegung des § 302 LAG und den hierzu gemäß §§ 319 Abs. 2 und 346 LAG für das Gebiet der Ausbildungshilfe von dem Präsidenten des Bundesausgleichsamts erlassenen und vom Verwaltungsgericht zutreffend berücksichtigten Weisungen und Durchführungsbestimmungen (vgl. u.a. das Urteil des beschließenden Senatsvom 9. Dezember 1959 - BVerwG IV C 272.57 - und denBeschluß vom 4. Mai 1960 - BVerwG IV B 80.60 -).
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