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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1975 - IV B 84.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3269
BVerwG, 22.10.1975 - IV B 84.75 (https://dejure.org/1975,3269)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1975 - IV B 84.75 (https://dejure.org/1975,3269)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - IV B 84.75 (https://dejure.org/1975,3269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel unzureichenden Sachaufklärung - Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz - Nichtigkeit eines Bebauungsplanes als Rechtsverhältnis im Rahmen einer Feststellungsklage - Rechtsmittel gegen nichtigen Bebauungsplan als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1975 - 4 B 84.75
    Die an diese Tatsache anknüpfende Meinung der Klägerinnen, das dort Gesagte sei keine "umfassende und abschließende Klärung der Frage" (Beschwerdeschrift S. 7), ist zwar bedingt richtig, in dem hier interessierenden Punkt aber falsch: Wie sich im gemeindlichen Nachbarverhältnis und für die in der Nähe der Gemeindegrenze liegenden Flächen die Planungsbefugnisse benachbarter Gemeinden zueinander verhalten, mag in mancher Richtung noch offen und durch das Urteil des Senats vom 8. September 1972 - BVerwG IV G 17.71 - (BVerwGE 40, 323) nicht "umfassend" und "abschließend" geklärt sein.
  • VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 532/18

    Eigenschutz bei Starkregen

    Hierfür dürfte indes die Feststellungsklage als statthafte Klage ausscheiden, denn die Beurteilung der Frage, ob eine Festsetzung eines Bebauungsplans eine bestimmte Rechtswirkung hat oder nicht, ist eine rechtliche Qualifizierung, die kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 Alt. 1 VwGO darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1975 - IV B 84/75 -, Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 5 = juris Rn. 3; BremOVG…, Urteil vom 28. März 2000 - 1 A 314/99 -, NVwZ-RR 2001, 378 = juris Rn. 39;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger (E/Z/B/K), BauGB, Stand: Oktober 2018, § 10 Rn. 355;… Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 43 Rn. 30).
  • BVerwG, 29.01.1982 - 4 B 5.82

    Pflicht zur Bezeichnung einer revisiblen Rechtsfrage bei Geltendmachung der …

    Bezüglich der Zulässigkeit der Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO ist hier nichts klärungsbedürftig: Daß ein Klageantrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Bebauungsplans nicht zulässig ist, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 22. Oktober 1975 - BVerwG 4 B 84.75 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 5).
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