Rechtsprechung
| BFH, 15.12.2000 - IV B 87/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Divergenz - Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsverpachtung - Verpachtung - Pacht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 16 Abs. 3
Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.05.1999 - VIII R 72/96
Ruhender Betrieb bei fehlgeschlagener Betriebsaufspaltung
Auszug aus BFH, 15.12.2000 - IV B 87/00
Selbst wenn man indessen von einer Gegenüberstellung abstrakter Rechtssätze aus der Vorentscheidung und dem von den Klägern angeführten Urteil des BFH vom 11. Mai 1999 VIII R 72/96 (BFHE 188, 397) ausginge, liegt die gerügte Abweichung nicht vor.Das FA habe vielmehr entsprechend den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung den Sachverhalt weiter aufzuklären, wenn Anhaltspunkte für eine mögliche Betriebsaufgabe vorliegen (BFH in BFHE 188, 397).
Dazu zählt aber der Tatbestand der Betriebsverpachtung (BFH in BFHE 188, 397).
- BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63
Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als …
Auszug aus BFH, 15.12.2000 - IV B 87/00
Von einer Betriebsverpachtung und der Anwendung der Verpachtungsgrundsätze der Entscheidung des Großen Senats des BFH (Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) aber ist das FG im Streitfall ausgegangen.Solange der Verpächter eine solche Erklärung nicht abgegeben hat, bleiben die verpachteten Wirtschaftsgüter sein Betriebsvermögen mit der Folge, dass er weiterhin betriebliche Einkünfte, hier solche aus Land- und Forstwirtschaft, hat (BFH in BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124, Leitsatz 2 des Urteils).
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 15.12.2000 - IV B 87/00
Denn sie haben zwar die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), von der das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) abweichen soll, genau bezeichnet (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO); zweifelhaft ist aber, ob sie auch abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und abstrakte Rechtssätze aus divergenzfähigen Entscheidungen so bezeichnet haben, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479). - BFH, 05.12.1996 - IV R 65/95
Betriebseinstellung durch Veräußerung der Milchquote und zweier Grundstücke
Auszug aus BFH, 15.12.2000 - IV B 87/00
Soweit die Kläger als Beleg für ihre Auffassung, wonach es keiner ausdrücklichen Betriebsaufgabeerklärung bedürfe, auf das Senatsurteil vom 5. Dezember 1996 IV R 65/95 (BFH/NV 1997, 225, von den Klägern unter Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 1997, 285 zitiert) verweisen, verkennen sie, dass es sich in jenem Fall nicht um eine Betriebsverpachtung gehandelt hatte, die im Streitfall unzweifelhaft vorlag.
- BFH, 10.06.2003 - IV B 25/02
Zwangsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs
Auch setzt sich die Klägerin in der Beschwerdebegründung nicht mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats auseinander, dass bei einer Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes eine ausdrückliche Aufgabeerklärung unentbehrlich ist (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2000 IV B 87/00, BFH/NV 2001, 768). - BFH, 18.07.2003 - IV B 60/03
Zwangsbetriebsaufgabe - Einstellung der Eigenbewirtschaftung eines …
Vielmehr war nach den dargelegten Grundsätzen --sollte der Betrieb enden-- eine ausdrückliche Aufgabeerklärung von V oder den Klägern unentbehrlich (…s. auch Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1999, 1073, und vom 15. Dezember 2000 IV B 87/00, BFH/NV 2001, 768). - FG Münster, 16.12.2003 - 6 K 2741/00
Veräußerungsgewinn
Sie muss erkennbar von dem Bewusstsein getragen sein, dass es infolge der Erklärung zu einer Aufdeckung der stillen Reserven kommt (BFH/NV 2001, 768).
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