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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1971 - IV B 87.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1631
BVerwG, 10.08.1971 - IV B 87.71 (https://dejure.org/1971,1631)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1971 - IV B 87.71 (https://dejure.org/1971,1631)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1971 - IV B 87.71 (https://dejure.org/1971,1631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 15 Abs. 2 LBO Saarl.

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65

    Beseitigung von Werbeanlagen - Außenwerbung an Bundesfernstraßen als Annex des …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - IV B 87.71
    Ob ein solches generelles Verbot durch die Anwendung und Auslegung des § 15 Abs. 2 Satz 3 der Bauordnung für das Saarland (LBO) mit Bundesrecht vereinbar wäre, könnte in der Tat zweifelhaft sein; wie der Senat nämlich bereits in seinem Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 146.65 - (BVerwGE 28, 310 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 146/65] [316]) angedeutet hat, spricht vieles dafür, daß mit der Ablehnung des Bundesgesetzgebers, die erweiterten Eingriffsmöglichkeiten des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. g des Straßenverkehrsgesetzes auch für den Innenbereich zu schaffen, insoweit eine abschließende Regelung vorliegt, d.h. der Landesgesetzgeber gehindert ist, seinerseits eine so weitgehende Eingriffsmöglichkeit bereitzustellen; doch kann dies hier offenbleiben.

    Der Beschwerde kann auch nicht zugegeben werden, daß das Berufungsgericht den Begriff der konkreten Gefahr verkannt hat; vielmehr irrt die Klägerin, wenn sie die Meinung vertritt, eine konkrete Gefahr liege erst dann vor, wenn der Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei, während in Wirklichkeit bereits eine "hinreichende", "bloße" Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. z.B. das erwähnte Urteil vom 13. Dezember 1967, a.a.O. S. 315 sowie Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 99.67 - in DÖV 1970, 713 [715]).

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes - …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1971 - IV B 87.71
    Der Beschwerde kann auch nicht zugegeben werden, daß das Berufungsgericht den Begriff der konkreten Gefahr verkannt hat; vielmehr irrt die Klägerin, wenn sie die Meinung vertritt, eine konkrete Gefahr liege erst dann vor, wenn der Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei, während in Wirklichkeit bereits eine "hinreichende", "bloße" Wahrscheinlichkeit genügt (…vgl. z.B. das erwähnte Urteil vom 13. Dezember 1967, a.a.O. S. 315 sowie Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 99.67 - in DÖV 1970, 713 [715]).
  • BVerwG, 10.08.1971 - IV B 89.71

    Verbot der Werbung an Eisenbahnbrücken - Schematische Würdigung im Urteil des …

    Im übrigen kommt der genannten Frage, die sich in der Art, wie sie die Beschwerde formuliert, ohnehin nicht stellt, keine grundsätzliche Bedeutung zu; insoweit wird auf den Beschluß vom 10. August 1971 in der dieselben Beteiligten betreffenden Sache BVerwG IV B 87.71 verwiesen.

    Daß das Oberverwaltungsgericht bei seiner Würdigung nicht schematisch verfahren ist, zeigt das von ihm in den Sachen BVerwG IV B 87.71 und BVerwG IV B 91.71 gewonnene Ergebnis, in denen es einen Verstoß gegen die genannten Vorschriften abgelehnt hat.

    Das Berufungsurteil weicht ferner nicht vom Urteil des beschließenden Senats vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 146.65 - (BVerwGE 28, 310 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 146/65]) ab und beruht nicht auf Verfahrensfehlern, die die Zulassung der Revision rechtfertigen könnten; auch insoweit wird auf den Beschluß in der Sache BVerwG IV B 87.71 verwiesen.

    Offenbleiben kann schließlich, ob sich das Berufungsurteil - wie die Beschwerde meint - über Naturgesetze hinweggesetzt hat; selbst wenn dies der Fall sein sollte, würde das Berufungsurteil Bestand haben müssen, weil nach seiner Auffassung, die grundsätzliche Fragen nach dem in der Sache BVerwG IV B 87.71 näher Ausgeführten nicht aufwirft, die Werbeanlagen auch nach § 15 LBO nicht genehmigt werden können (vgl. S. 9-10 des Urteilsabdrucks).

  • BVerwG, 10.08.1971 - IV B 88.71

    Verbot der Werbung an Eisenbahnbrücken - Schematisches Vorgehen bei der Würdigung …

    Im übrigen kommt der genannten Frage, die sich in der Art, wie sie die Beschwerde formuliert, ohnehin nicht stellt, keine grundsätzliche Bedeutung zu; insoweit wird auf den Beschluß vom 10. August 1971 in der dieselben Beteiligten betreffenden Sache BVerwG IV B 87.71 verwiesen.

    Daß das Oberverwaltungsgericht bei seiner Würdigung nicht schematisch verfahren ist, zeigt das von ihm in den Sachen BVerwG IV B 87.71 und BVerwG IV B 91.71 gewonnene Ergebnis, in denen es einen Verstoß gegen die genannten Vorschriften abgelehnt hat.

    Das Berufungsurteil weicht ferner nicht vom Urteil des beschließenden Senats vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 146.65 - (BVerwGE 28, 310 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 146/65]) ab und beruht nicht auf Verfahrensfehlern, die die Zulassung der Revision rechtfertigen könnten; auch insoweit wird auf den Beschluß in der Sache BVerwG IV B 87.71 verwiesen.

    Offenbleiben kann schließlich, ob sich das Berufungsurteil - wie die Beschwerde meint - über Naturgesetze hinweggesetzt hat; selbst wenn dies der Fall sein sollte, würde das Berufungsurteil Bestand haben müssen, weil nach seiner Auffassung, die grundsätzliche Fragen nach dem in der Sache BVerwG IV B 87.71 näher Ausgeführten nicht aufwirft, die Werbeanlagen auch nach § 15 LBO nicht genehmigt werden können (vgl. S. 9-11 des Urteilsabdrucks).

  • BVerwG, 10.08.1971 - IV B 91.71

    Rechtsmittel

    Die Beschwerde, die im wesentlichen mit denselben Gründen wie in der dieselben Beteiligten betreffenden Sache BVerwG IV B 87.71 die Zulassung der Revision begehrt, kann keinen Erfolg haben.

    Zur näheren Begründung wird auf den Beschluß vom 10. August 1971 in der Sache BVerwG IV B 87.71 verwiesen.

  • BVerwG, 10.08.1971 - IV B 92.71

    Rechtsmittel

    Die Beschwerde, die im wesentlichen mit denselben Gründen wie in der dieselben Beteiligten betreffenden Sache BVerwG IV B 87.71 die Zulassung der Revision begehrt, kann keinen Erfolg haben.

    Zur näheren Begründung wird auf den Beschluß vom 10. August 1971 in der Sache BVerwG IV B 87.71 verwiesen.

  • BVerwG, 10.08.1971 - IV B 90.71

    Rechtsmittel

    Die Beschwerde, die im wesentlichen mit denselben Gründen wie in der dieselben Beteiligten betreffenden Sache BVerwG IV B 87.71 die Zulassung der Revision begehrt, kann keinen Erfolg haben.

    Zur näheren Begründung wird auf den Beschluß vom 10. August 1971 in der Sache BVerwG IV B 87.71 verwiesen.

  • VG Köln, 14.11.2018 - 23 K 4625/16
    Rn. 21 Vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1967 - IV C 146.65 - BRS 18 Nr. 94 und Beschluss vom 10. August 1971 - IV B 87.71 - BRS 24 Nr. 122; aktuell BayVGH, Beschluss vom 24. Februar 2003 - 2 CS 02.2730 - und OVG NRW, Urteile vom 5. Februar 1996 - 10 A 2153/91 - und vom 8. Dezember 2017 - 11 A 14/16 -.
  • OVG Niedersachsen, 22.10.1992 - 1 L 265/91

    Prismavisionswerbeanlage an Verkehrskreuzung; Häufung, störende; …

    Dies kann bei Werbeanlagen der Fall sein, die die Verkehrsteilnehmer durch Licht, Spiegelung, Geräusche oder Bewegung vom öffentlichen Straßenverkehr so ablenken, daß von einer konkreten Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auszugehen ist (vgl. dazu OVG Saarland, Urteil v. 19.2.1971 - II R 68/70 -, BRS 24 Nr. 121; BVerwG, Beschluß v. 10.8.1971 - IV B 87.71-, BRS 24 Nr. 122; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.7.19872) - 1 A 128/85 -, BauR 1988, 582).
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