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Rechtsprechung
   BFH, 08.01.2009 - IV B 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11519
BFH, 08.01.2009 - IV B 9/08 (https://dejure.org/2009,11519)
BFH, Entscheidung vom 08.01.2009 - IV B 9/08 (https://dejure.org/2009,11519)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - IV B 9/08 (https://dejure.org/2009,11519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge eines Rechtsanwendungsfehlers von erheblichem Gewicht; Regelungsinhalt des Feststellungsbescheides nach § 15a Abs. 4 EStG

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 15a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung eines ausgleichsfähigen Verlustes durch das Finanzamt ohne Berücksichtigung der Ergänzungsbilanz bei der Veranlagung; Möglichkeit der Zulassung der Revision mit Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Zum Regelungsinhalt eines Bescheides über die Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG; Rüge eines Rechtsanwendungsfehlers von erheblichem Gewicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurechnung eines ausgleichsfähigen Verlustes durch das Finanzamt ohne Berücksichtigung der Ergänzungsbilanz bei der Veranlagung; Möglichkeit der Zulassung der Revision mit Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - IV B 9/08
    Dazu wäre ein konkreter und substantiierter Vortrag notwendig gewesen, aus welchen Gründen im Einzelnen die Klärung der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsfortentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625; vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, 892).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - IV B 9/08
    Dazu wäre ein konkreter und substantiierter Vortrag notwendig gewesen, aus welchen Gründen im Einzelnen die Klärung der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsfortentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625; vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, 892).
  • BFH, 04.11.2004 - I B 43/04

    NZB: schwerwiegender Rechtsfehler

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - IV B 9/08
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich bei dem behaupteten Fehler um einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt, die geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen, wenn sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert würde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. November 2004 I B 43/04, BFH/NV 2005, 707;… vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025).
  • BFH, 15.03.2002 - V B 33/01

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - IV B 9/08
    Mit Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung kann die Zulassung der Revision jedoch grundsätzlich nicht erreicht werden (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040; vom 23. Januar 2008 XI B 204/06, [...];… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 24, 45, 55 sowie § 116 Rz 42, alle m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2005 - VI B 150/04

    Urteilsbegründung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - IV B 9/08
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich bei dem behaupteten Fehler um einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt, die geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen, wenn sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert würde (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. November 2004 I B 43/04, BFH/NV 2005, 707; vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025).
  • BFH, 24.07.2006 - IX B 208/05

    Auslegung von Prozesserklärungen

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - IV B 9/08
    Diese besonderen Voraussetzungen sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (…BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2006 II B 65/05, BFH/NV 2006, 813, m.w.N.; vom 24. Juli 2006 IX B 208/05, BFH/NV 2006, 2269).
  • BFH, 12.01.2006 - II B 65/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; Rückwirkung einer Genehmigung

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - IV B 9/08
    Diese besonderen Voraussetzungen sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2006 II B 65/05, BFH/NV 2006, 813, m.w.N.;… vom 24. Juli 2006 IX B 208/05, BFH/NV 2006, 2269).
  • BFH, 23.01.2008 - XI B 204/06

    Nichtzulassungsbeschwerde: Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - grobe …

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - IV B 9/08
    Mit Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung kann die Zulassung der Revision jedoch grundsätzlich nicht erreicht werden (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040; vom 23. Januar 2008 XI B 204/06, [...];… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 24, 45, 55 sowie § 116 Rz 42, alle m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2011 - V B 17/10

    Haftung der GbR-Gesellschafter für Steuerschulden: keine grundsätzliche Bedeutung

    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich bei dem behaupteten Fehler um einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt, die geeignet wäre, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung zu beschädigen, wenn sie nicht von einem Rechtsmittelgericht korrigiert würde (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040; vom 23. Januar 2008 XI B 204/06, juris; vom 8. Januar 2009 IV B 9/08, Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R737).
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