Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.1956 - IV B 90.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 02.03.1956 - IX a VG L 1009/55
- BVerwG, 13.12.1956 - IV B 90.56
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.06.1954 - IV C 14.53
Auszug aus BVerwG, 13.12.1956 - IV B 90.56
Die Erkenntnis des Vordergerichts, daß potentielle Einkünfte nicht berücksichtigt werden können, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 152).
- BVerwG, 31.03.1960 - III C 21.59
Rechtsmittel
Das Landesverwaltungsgericht hat auch weiter in Übereinstimmung mit der feststehenden Rechtsprechung beider Lastenausgleichssenate des Bundesverwaltungsgerichts es für unbeachtlich angesehen, was der Kläger nach dem Schadenseintritt mit seinem Vermögen beginnen wollte (Beschluß vom 13. Dezember 1956 - BVerwG IV B 90.56 - [RLA 1957 S. 60]; Urteil vom 18. Juni 1954 - BVerwG IV C 15.54 - [RLA 1954 S. 372]).
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