Rechtsprechung
| BVerwG, 22.06.1956 - IV C 0174.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1955 - 3 K 9/54
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1955 - IV A 996/54
- BVerwG, 22.06.1956 - IV C 0174.55
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 09.07.1957 - V C 524.56
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling
Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. demUrteil vom 22. Juni 1956 (BVerwG IV C 0174.55), in dem ausgeführt ist, daß nicht jedes Verlassen der sowjetisch besetzten Zone als eine Flucht im Sinne des § 3 BVFG angesehen werden kann, daß eine Flucht vielmehr nur dann anzunehmen ist, wenn sich eine Person infolge von Ereignissen und aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen eines politischen Verhaltens außerhalb der sowjetisch besetzten Zone begeben hat. - BVerwG, 22.02.1957 - IV C 174.55
Rechtsmittel
Nach dem Urteil des Senatsvom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 0174.55 - ist unter Flucht ein Sachverhalt zu verstehen, bei dem sich eine Person infolge bestimmter Ereignisse und aus der begründeten Furcht vor Verfolgung oder vor sonstigen schwerwiegenden, nicht zumutbaren Nachteilen aus politischen Gründen außer Landes begibt. - BVerwG, 18.10.1962 - VIII C 30.60
Besondere Zwangslage der Eltern bei Behinderung der Schulausbildung ihrer Kinder …
Zwar steht die Benutzung amtlicher Reisepapiere beim Verlassen der sowjetischen Besatzungszone häufig der Annahme entgegen, der Zuwanderer habe sich durch die Ausreise einer besonderen Zwangslage entziehen wollen (vgl. dieUrteile vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 467.56 -, DVBl. 1959 S. 255 = ZLA 1959 S. 155, vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 -, NJW 1957 S. 1814, undvom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 0174.55 -).
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