Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1954 - IV C 026.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1094
BVerwG, 17.12.1954 - IV C 026.54 (https://dejure.org/1954,1094)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1954 - IV C 026.54 (https://dejure.org/1954,1094)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1954 - IV C 026.54 (https://dejure.org/1954,1094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,1094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1954 - IV C 026.54
    (Vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1953 - BVerfGE 2 S. 266 - sowie Urteile des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1954 - I C 193.53 und I C 197.53 -.) Da das Berufungsgericht diese Frage noch nicht geprüft hat und es dem Revisionsgericht verwehrt ist, die hierzu nötigen tatsächlichen Feststellungen selbst zu treffen, war das angefochtene Urteil aufzuheben und die Streitsache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an die Vorinstanz zurückzuverweisen.
  • BVerwG, 13.05.1954 - I C 197.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1954 - IV C 026.54
    (Vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1953 - BVerfGE 2 S. 266 - sowie Urteile des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1954 - I C 193.53 und I C 197.53 -.) Da das Berufungsgericht diese Frage noch nicht geprüft hat und es dem Revisionsgericht verwehrt ist, die hierzu nötigen tatsächlichen Feststellungen selbst zu treffen, war das angefochtene Urteil aufzuheben und die Streitsache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an die Vorinstanz zurückzuverweisen.
  • BVerwG, 27.08.1954 - IV C 028.54
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1954 - IV C 026.54
    Dies ergibt sich, wie der erkennende Senat bereits durch Urteil vom 27. August 1954 (IV C 028.54) entschieden und näher begründet hat, aus der Tatsache, daß die neue Regelung nach dem Willen des Gesetzgebers alle noch schwebenden Fälle, mindestens soweit sie noch bei den Verwaltungsbehörden und bei gerichtlichen Tatsacheninstanzen anhängig waren, erfassen will.
  • BVerwG, 13.05.1954 - I C 193.53
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1954 - IV C 026.54
    (Vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1953 - BVerfGE 2 S. 266 - sowie Urteile des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1954 - I C 193.53 und I C 197.53 -.) Da das Berufungsgericht diese Frage noch nicht geprüft hat und es dem Revisionsgericht verwehrt ist, die hierzu nötigen tatsächlichen Feststellungen selbst zu treffen, war das angefochtene Urteil aufzuheben und die Streitsache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an die Vorinstanz zurückzuverweisen.
  • BVerwG, 10.12.1953 - I B 239.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1954 - IV C 026.54
    Mit Schriftsatz vom 10. Februar 1954 hat der Kläger die durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Dezember 1953 (I B 239.53) - dem Kläger zugestellt am 16. Januar 1954 - zugelassene Revision eingelegt und diese mit Schriftsatz vom 9. März 1954 begründet.
  • BVerwG, 25.02.1955 - IV C 049.54

    Rechtsmittel

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des damals noch sachlich zuständigen I. Senates des Bundesverwaltungsgerichts (I C 193.53 und I C 197.53) hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung, an der festgehalten wird, entschieden, daß neben den im Notaufnahmegesetz genannten Aufnahmegründen zu prüfen ist, ob ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung nicht auch aus Art. 11 Abs. 2 GG herzuleiten ist (z.B. IV C 026.54, IV C 030.54 und IV C 032.54).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht