Rechtsprechung
| BVerwG, 05.11.1954 - IV C 027.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 19.10.1953 - V B 63.53
- BVerwG, 28.06.1954 - IV C 027.54
- BVerwG, 05.11.1954 - IV C 027.54
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.10.1953 - I B 187.53
Auszug aus BVerwG, 05.11.1954 - IV C 027.54
Zuständige Behörde ist, wie der Entscheidung des I. Senatsvom 13. Oktober 1953 - I B 187.53 - (Amtl. Sammlung Bd. I S. 18) zu entnehmen ist, der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte mit seiner unter der Bezeichnung "Leiter des Bundesnotaufnahmeverfahrens in Berlin" eingerichteten Abteilung. - BVerwG, 27.08.1954 - IV C 028.54
Auszug aus BVerwG, 05.11.1954 - IV C 027.54
Die Änderung hat die laufenden Verfahren zumindest insoweit erfaßt, als sie vor den Verwaltungsbehörden und den gerichtlichen Tatsacheninstanzen schwebten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. August 1954 - IV C 028.54 -). - BVerwG, 09.06.1954 - II C 80.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.11.1954 - IV C 027.54
Inzwischen hat jedoch der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Entscheidungen vom 4. November 1953 - II C 72.53 - und vom 7. April 1954 - II C 80.53 - MDR 1954 S. 526 - ausgeführt, daß § 23 BVerwGG im Revisionsverfahren nicht ohne weiteres anzuwenden ist. - BVerwG, 04.11.1953 - II C 72.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.11.1954 - IV C 027.54
Inzwischen hat jedoch der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Entscheidungen vom 4. November 1953 - II C 72.53 - und vom 7. April 1954 - II C 80.53 - MDR 1954 S. 526 - ausgeführt, daß § 23 BVerwGG im Revisionsverfahren nicht ohne weiteres anzuwenden ist.
- BVerwG, 16.02.1956 - III C 165.54
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht sieht vielmehr in übereinstimmender Rechtsprechung (vgl.z.B. Beschlüsse vom 4. November 1953 - BVerwG II C 72.53 - undvom 7. April 1954 - BVerwG II C 80.53 - [u.a. MDR 1954 S. 526], Urteil vom 5. November 1954 - BVerwG IV C 027.54 -) den Beklagten der Vorinstanzen auch als Beklagten im Revisionsverfahren an, auch wenn dieser nicht den Erfordernissen des § 23 Abs. 1 BVerwGG genügt. - BVerwG, 25.02.1955 - IV C 020.54
Rechtsmittel
Das hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 17. Dezember 1954 - BVerwG V C 97.54 - allgemein ausgesprochen. Der erkennende Senat, der für Notaufnahmesachen in seinen Urteilen vom 27. August und5. November 1954 - BVerwG IV C 028.54 und BVerwG IV C 027.54 - sich bereits ähnlich geäußert hatte, tritt dem bei.
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 19.10.1953 - V B 63.53
- BVerwG, 28.06.1954 - IV C 027.54
- BVerwG, 05.11.1954 - IV C 027.54
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