Rechtsprechung
| BVerwG, 23.08.1955 - IV C 10.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 10.07.1953 - IV C 10.53
- LG Münster, 21.07.1953 - 8 KL 12/53
- BVerwG, 23.08.1955 - IV C 10.53
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 01.10.1954 - IV C 38.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.08.1955 - IV C 10.53
Die vom Vordergericht vertretene Rechtsauffassung deckt sich mit den Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung u.a. in den Entscheidungen IV C 11.54, IV C 38.54 , IV C 88.54 und IV C 56.54 entwickelt hat (vgl. Neue Juristische Wochenschrift 1955 S 1098/99). - BVerwG, 02.07.1954 - IV C 11.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.08.1955 - IV C 10.53
Die vom Vordergericht vertretene Rechtsauffassung deckt sich mit den Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung u.a. in den Entscheidungen IV C 11.54, IV C 38.54 , IV C 88.54 und IV C 56.54 entwickelt hat (vgl. Neue Juristische Wochenschrift 1955 S 1098/99). - BVerwG, 22.04.1955 - IV C 56.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.08.1955 - IV C 10.53
Die vom Vordergericht vertretene Rechtsauffassung deckt sich mit den Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung u.a. in den Entscheidungen IV C 11.54, IV C 38.54 , IV C 88.54 und IV C 56.54 entwickelt hat (vgl. Neue Juristische Wochenschrift 1955 S 1098/99). - BVerwG, 26.11.1954 - IV C 88.54
Auszug aus BVerwG, 23.08.1955 - IV C 10.53
Die vom Vordergericht vertretene Rechtsauffassung deckt sich mit den Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung u.a. in den Entscheidungen IV C 11.54, IV C 38.54 , IV C 88.54 und IV C 56.54 entwickelt hat (vgl. Neue Juristische Wochenschrift 1955 S 1098/99).
- BVerwG, 09.03.1956 - IV C 76.54
Rechtsmittel
Wie in dem Urteil IV C 10.53 vom 23. August 1955 und in den vorangegangenen Entscheidungen IV C 11.54, IV C 38.54, IV C 88.54, IV C 56.54 ausgeführt ist, müssen Spareinlagen den wesentlichen Merkmalen des § 22 KWG entsprechen, zu denen gehört, daß für die Anlagekonten jeglicher Überweisungsverkehr vertragsgemäß ausgeschlossen sein muß und daß sie entsprechend gekennzeichnet sind.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.1953 - IV C 10.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 10.07.1953 - IV C 10.53
- LG Münster, 21.07.1953 - 8 KL 12/53
- BVerwG, 23.08.1955 - IV C 10.53
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