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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.06.1962 - IV C 10.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,894
BVerwG, 09.06.1962 - IV C 10.61 (https://dejure.org/1962,894)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1962 - IV C 10.61 (https://dejure.org/1962,894)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1962 - IV C 10.61 (https://dejure.org/1962,894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlustvon Betriebsvermögen - Betriebsvermögens im Sinne des Bewertungsgesetzes (BewG) - Regelung von Vertreibungsschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Verlust von Betriebsvermögen eines stillgelegten Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.02.1961 - IV C 72.60

    Entschädigungsfähigkeit des Verlustes von Betriebsvermögen eines vorübergehend …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1962 - IV C 10.61
    Eine nach Kriegsende zu erwartende ungewöhnliche wirtschaftliche Lage ist bei Prüfung der Möglichkeit einer Wiedereröffnung nicht in Rechnung zu stellen (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 72.60).

    Eine nach Kriegsende zu erwartende ungewöhnliche wirtschaftliche Lage soll unberücksichtigt bleiben (BVerwG IV C 72.60 in ZLA 61, 214).

  • BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60

    Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1962 - IV C 10.61
    Der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat entschieden, daß der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht dem Anwaltszwang unterliegt(Beschluß vom 18. März 1961 - BVerwG Gr. Sen. 4.60 in BVerwGE 12, 119).
  • BVerwG, 27.09.1957 - IV C 240.55
    Auszug aus BVerwG, 09.06.1962 - IV C 10.61
    So hat der Senat erkannt, daß Wirtschaftsgüter, die für einen Betrieb während seines kriegsbedingten Ruhens erworben worden sind, zum Betriebsvermögen im Sinne des Lastenausgleichsrechtes gehören (BVerwG IV C 240.55 in NJW 58, 396).
  • BVerwG, 26.07.1977 - 3 CB 1.77

    Möglichkeit einer selbstständigen Schadensfeststellung bei einem eigenständigen …

    Die Beschwerde führt zwar als Entscheidungen, von denen das Verwaltungsgericht abweiche, die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1962 - BVerwG IV C 10.61 - (RLA 1963, 40) und 17. Oktober 1972 - BVerwG III C 82.71 - (BVerwGE 41, 52 = Buchholz 427.2 § 7 Nr. 10 = ZLA 1972, 186), den Beschluß vom 18. April 1972 - BVerwG III B 55.71 - (ZLA 1972, 140) und das Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 141.68 - (ZLA 1972, 34 = IFLA 1973, 102) an, legt aber nicht, wie es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weiter erforderlich wäre, auch dar, in welcher konkreten Rechtsfrage das angefochtene Urteil von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweiche.
  • BVerwG, 15.11.1973 - III CB 6.73

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen einer Schneiderwerkstatt - Zulässigkeit …

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger zitierten Urteil vom 9. Juni 1962 - BVerwG IV C 10.61 - (ZLA 1962, 265).
  • BVerwG, 05.11.1963 - IV CB 40.63

    Rechtsmittel

    Die Frage, wann und wie lange das Vermögen eines ruhenden Betriebes noch entschädigungsfähig ist, hat der beschließende Senat wiederholt, zuletzt in seinerEntscheidung vom 9. Juni 1962 behandelt (BVerwG IV C 10.61 in ZLA 1962, 265).
  • BVerwG, 25.01.1963 - IV C 167.62

    Rechtsmittel

    Hält man die hierzu bisher ergangenen Entscheidungen (insbesondere Urteile BVerwG IV C 323.57 vom 7. März 1958 in RLA 58, 236, BVerwG IV C 72.60 vom 3. Februar 1961 in ZLA 61, 214 und BVerwG IV C 10.61 vom 9. Juni 1962 in ZLA 62, 265) zusammen, so ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ruhendes Betriebsvermögen dann anzunehmen, wenn der Inhaber willens und in der Lage ist, den Betrieb in nicht allzu ferner Zukunft wiederaufzunehmen.
  • BVerwG, 01.10.1963 - III C 268.61

    Anspruch auf Feststellung des Verlustes einer Herdbuchviehherde als …

    Nr. 27], fernerUrteil vom 9. Juni 1962 - BVerwG IV C 10.61 - [ZLA 1962 S. 265 = IFLA 1962 S. 159 = RLA 1963 S. 40]), kann dahingestellt bleiben.
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