Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.1959 - IV C 100.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,994
BVerwG, 05.02.1959 - IV C 100.57 (https://dejure.org/1959,994)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1959 - IV C 100.57 (https://dejure.org/1959,994)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1959 - IV C 100.57 (https://dejure.org/1959,994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 519
  • AnwBl 196, 11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.12.1953 - I B 212.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1959 - IV C 100.57
    Denn jedenfalls auch dann, wenn kein eigenes Verschulden schon in der Beauftragung dieses Verbandes an sich anzunehmen sein sollte, steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer Wiedereinsetzung nicht nur eigenes Verschulden der Partei, sondern auch das Verschulden des Bevollmächtigten entgegen (vgl.Beschluß vom 10. Dezember 1953 - BVerwG I B 212.53 -).
  • BVerwG, 06.12.1967 - VI C 84.65

    Verschulden eines Prozessbevollmächtigten bei Empfehlung zur eigenen Einreichung …

    Es bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang einer säumigen Partei das Verschulden von nicht zu Prozeßbevollmächtigten bestellten Organen oder Angestellten einer generell mit der Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder befaßten Organisation - hier einer Gewerkschaft - zuzurechnen ist, wenn sich der Säumige dieser Organisation bei der Einlegung eines Rechtsmittels bedient (vgl. hierzu einerseits Urteile vom 3. November 1960 - BVerwG III C 195.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 60 VwGO Nr. 1] und vom 17. Januar 1963 - BVerwG VIII C 26.61 - anderseits Beschluß vom 5. Februar 1959 - BVerwG IV C 100.57 -).
  • BVerwG, 18.01.1960 - IV B 326.59

    Rechtsmittel

    Insbesondere muß der Kläger auch ein Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigten gegen sich gelten lassen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1959 - BVerwG IV C 100.57 - und vom 6. November 1959 - BVerwG III B 243.58/C 264.58 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht