Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wahrung einer Rechtmittelfrist durch Einwurf der Rechtsmittelschrift in das Postfach der Behörde - Wahrung einer Rechtmittelfrist durch Einwurf der Rechtsmittelschrift in das Postfach des Gerichts - Pflicht der Gerichte und Behörden zur Anbringung von Nachtbriefkästen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 22.04.1963 - VI A 168/62
- BVerwG, 14.06.1963 - IV B 82.63
- BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63
Papierfundstellen
- NJW 1964, 788
- WM 1964, 366
- DVBl 1964, 283
- JR 65, 111
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 48.60
Einwerfen der Rechtsmittschrift am letzten Tag der Frist in das Postfschließfach …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63
Ein Rechtsmittel ist rechtzeitig eingelegt, wenn die Rechtsmittelschrift am letzten Tage der Frist in das Postfach des Gerichts bzw. der Behörde gelegt wird, selbst dann, wenn das Postfach erst an einem folgenden Tage geleert wird (Bestätigung von BVerwG VIII B 48.60).Entgegen dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1961 - BVerwG VIII B 48.60 - komme es für den rechtzeitigen Zugang der Beschwerdeschrift nicht darauf an, daß die Rechtsmittelschrift bis 24 Uhr in das Postfach der zuständigen Behörde gelangt sei, sondern allein darauf, daß die Behörde tatsächlich Kenntnis nehmen konnte und daß ihr diese Kenntnisnahme auch zuzumuten war.
Denn wie der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 3. Juli 1961 - BVerwG VIII B 48.60 - (DVBl. 1961 S. 827) bereits ausgesprochen hat, ist das Rechtsmittel rechtzeitig eingelegt, wenn die Rechtsmittelschrift am letzten Tage der Frist in das Postfach eines Gerichts gelegt, das Postfach aber erst am nächsten Tage geleert wird.
- BVerwG, 13.03.1962 - I C 158.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63
Das folgt auch aus der Rechtsprechung über die Pflicht der Gerichte und Behörden zur Anbringung von Nachtbriefkästen (insbes. BVerwG I C 158.60).Dies folgt schon aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nachtbriefkästen und die damit zusammenhängenden Fragen (vgl. insbesondere Bundesverwaltungsgericht - BVerwG I C 23.56 - III B 171.61 - VIII B 18.60 - und vor allem - I C 158.60 - in MDR 1962, 595, NJW 1962, 1268).
- BVerwG, 11.05.1960 - V C 320.58
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63
Allerdings ist der erkennende Senat mit dem V. Senat (BVerwGE 10, 293) der Meinung, daß für den Zugang von Postsendungen über ein Postfach in der Regel nichts anderes gilt als für Postsendungen, die durch Postboten zugestellt werden.
- BVerwG, 28.06.1956 - I C 23.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63
Dies folgt schon aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nachtbriefkästen und die damit zusammenhängenden Fragen (vgl. insbesondere Bundesverwaltungsgericht - BVerwG I C 23.56 - III B 171.61 - VIII B 18.60 - und vor allem - I C 158.60 - in MDR 1962, 595, NJW 1962, 1268). - RG, 10.11.1933 - VII 192/33
1. Bis wann darf der Antragende den Eingang der Antwort des Abwesenden "unter …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63
Darüber hinaus sei die Kenntnisnahme von vorher einsortierter Post nur dann zumutbar, wenn sie vom Empfänger nach den Gepflogenheiten des Verkehrs erwartet werden könne, d.h., wenn nach der Verkehrsauffassung mit der Postabholung noch am selben Tage gerechnet, werden könnte, da ein Postfach einem Briefkasten nicht gleichzustellen sei (vgl. RGZ 142, 402 = JW 1934, 1532 mit Anm. Oertmann, BGH in L/M Nr. 2 zu. § 130 BGB;… Hefermehl in Soergel-Siebert, 9. Aufl., RN 7 zu § 130 BGB). - BVerwG, 09.03.1960 - VIII B 18.60
Vorliegen von Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei einer nicht erfolgten …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63
Dies folgt schon aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nachtbriefkästen und die damit zusammenhängenden Fragen (vgl. insbesondere Bundesverwaltungsgericht - BVerwG I C 23.56 - III B 171.61 - VIII B 18.60 - und vor allem - I C 158.60 - in MDR 1962, 595, NJW 1962, 1268). - BVerwG, 09.03.1962 - III B 171.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63
Dies folgt schon aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nachtbriefkästen und die damit zusammenhängenden Fragen (vgl. insbesondere Bundesverwaltungsgericht - BVerwG I C 23.56 - III B 171.61 - VIII B 18.60 - und vor allem - I C 158.60 - in MDR 1962, 595, NJW 1962, 1268).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2001 - 19 A 4216/99
Dreitagesfiktion bei Einlegung ins Postfach
Rn. 30 so BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1964 - IV C 101.63 -, NJW 1964, 788; BayVGH, Beschluss vom 20. April 1983 - Nr. 12 CE 82 A.2865 -, BayVBl. 1983, 439 (439 f.); Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, a.a.O., § 70 Rdnr. 25, m. w. N. - BFH, 28.10.1987 - I R 12/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsbehelf - Frist - Postfach - …
Dies gilt auch für den Fall, daß das Schreiben bei Einsortieren in das Postfach bis 24 Uhr dem FA noch rechtzeitig zugegangen wäre (so Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 31. Januar 1964 IV C 101.63, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1964, 788; des Bundessozialgerichts - BSG - vom 2. September 1977 - 12 RAr 46/76, Monatsschrift des Deutschen Rechts - MDR - 1978, 83; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 19. Juni 1986 - VII ZB 20/85, NJW 1986, 2646; a.A. BFH-Beschluß vom 3. August 1978 VI R 73/78, BFHE 125, 498, BStBl II 1978, 649: Zugang erst im Zeitpunkt der gewöhnlichen Leerungszeiten). - BFH, 17.11.1970 - II R 121/70
Gesetzliche Fristen - Finanzgerichtsbarkeit - Geschäftsreisen - Verschulden - …
Die Revision als prozessuale Willenserklärung ist wirksam erst eingelegt, wenn sie mit Eingang beim Gericht in dessen Machtbereich gelangt ist (vgl. auch BVerwG-Urteile IV C 101/63 vom 31. Januar 1964, Wertpapier-Mitteilungen 1964 S. 366 -- WM 1964, 366 --, und III C 138/62 vom 13. Februar 1964, WM 1964, 644;… Tipke-Kruse, a. a. O., § 54 FGO Tz. 6, mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 164.67
Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision in Wehrpflichtsachen - …
Wenn das Verwaltungsgericht seine unzutreffende Meinung aus der Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1964 - BVerwG IV C 101.63 - (JR 1965, 111 = NJW 1964, 788) hergeleitet haben sollte, hätte es übersehen, daß diese Entscheidung eine andere Sachlage betraf. - BAG, 24.10.1985 - 2 AZR 521/84
Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung - Fristwahrung durch einen …
In mehreren vor der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergangenen Entscheidungen haben das Bundesverwaltungsgericht (DVBl. 1961, 827; NJW 1964, 788) und das Bundessozialgericht (MdR 1978, 83) die Ansicht vertreten, daß mit dem Einlegen eines fristgebundenen Schriftstücks in das Postfach des Gerichts bzw. der Behörde am letzten Tag der Frist diese selbst dann gewahrt ist, wenn das Postfach erst an einem folgenden Tag geleert wird. - BSG, 02.09.1977 - 12 RAr 46/76
Erstattung eines gegenüber Arbeitnehmern gewährten Wintergeldes - Einhaltung der …
Es hat entschieden, daß es für die Wahrung solcher Fristen ausreicht, wenn das Schriftstück noch innerhalb der Frist in das Postfach des Empfängers gelangt (BVerwG NJW 1964, 788).
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