Rechtsprechung
| BVerwG, 08.11.1957 - IV C 103.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 15.05.1956 - III 168/55
- BVerwG, 08.11.1957 - IV C 103.57
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.10.1956 - IV C 112.55
Auszug aus BVerwG, 08.11.1957 - IV C 103.57
Zwischenzeitlich wurden die Akten mit der Verfügung des Vorsitzenden vom 4. Februar 1957 dem beklagten Ausgleichsamt zugeleitet mit der Anregung, im Hinblick auf dasUrteil vom 19. Oktober 1956 (BVerwG IV C 112.55) den Unterhaltshilfeanspruch des Klägers neu zu berechnen.
- BVerwG, 19.04.1961 - IV C 99.60
Erforderlichkeit eines feststellungsfähigen Vermögensschadens für die Anerkennung …
Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Verlust eines Sachinbegriffs oder von Bargeld zur Anerkennung eines Verlustes der Existenzgrundlage führen kann (Urteile vom 8. November 1957 - IV C 103.57 -, ZLA 58, 216 und vom 21. September 1956 - IV C 6.56 - [Buchholz 427.3 § 13 LAG Nr. 23]).- In bezug auf den Verlust der Existenzgrundlage eines Geschädigten durch Einbuße von Bargeld oder eines Sachinbegriffs wird auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen BVerwG IV C 103.57 vom 8. November 1957, ZLA 1958, 216 und BVerwG IV C 6.56 vom 21. September 1956 - abgedruckt im Sammel- und Nachschlagewerk Buchholz unter 427.3 § 13 LAG Nr. 23 - verwiesen.
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