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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1955 - IV C 105.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1399
BVerwG, 27.10.1955 - IV C 105.55 (https://dejure.org/1955,1399)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1955 - IV C 105.55 (https://dejure.org/1955,1399)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1955 - IV C 105.55 (https://dejure.org/1955,1399)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.03.1954 - IV A 260.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1955 - IV C 105.55
    Daß ein Ursachenzusammenhang zwischen Schädigung und Bedürftigkeit für den auf das Soforthilfegesetz gestützten Unterhaltshilfeanspruch erforderlich war, ist an Hand des Gesetzwortlauts - § 30 Nr. 1 des Soforthilfegesetzes - SHG -: "infolge der Schädigung der Hilfe bedürfen" - von der Rechtsprechung ausdrücklich ausgesprochen (z.B. im Vorbescheid des erkennenden Senats vom 2. März 1954 - IV A 260/53 -).
  • BVerwG, 17.12.1953 - IV A 248.53
    Auszug aus BVerwG, 27.10.1955 - IV C 105.55
    Das hat der erkennende Senat in einem gleichartigen, allerdings nach Soforthilfegesetz zu entscheidenden Falle bereits ausgesprochen (Urteil vom 17. Dezember 1953 - IV A 248/53 -).
  • BVerwG, 08.09.1961 - IV C 315.60

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 27. Oktober 1955 (BVerwG IV C 105.55; ZLA 56 S. 41) und 13. Mai 1960 (BVerwG IV C 154.59; ZLA 61 S. 59) ausgeführt hat, zieht sich, wie schon durch das vorangegangene Soforthilferecht - zu vgl. § 30 Nr. 1 SHG -, so durch das gesamte Lastenausgleichsrecht der allgemeine Rechtsgedanke, daß Leistungen nur zum Ausgleich einer Bedürftigkeit gewährt werden, die durch eines der in diesen Gesetzen für rechtserheblich erklärten Schadensereignisse noch verursacht ist.
  • BVerwG, 13.05.1960 - IV C 154.59

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat dies auch für alle die Fälle bejaht, in denen der Gesetzgeber nicht ausdrücklich auf diese Voraussetzung des ursächlichen Zusammenhangs hingewiesen hat (BVerwG IV C 105.55 in ZLA 1956, 41).
  • BVerwG, 16.12.1969 - V CB 90.69

    Zuerkennung eines Anspruchs auf Hauptentschädigung nach der Gewährung eines …

    9.000 DM an seine Tochter Hildegard Räther selbst herbeigeführt hat (vgl. hierzu Urteil vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 105.55 - [ZLA 1956, 41]).
  • BVerwG, 05.09.1957 - IV B 66.57

    Rechtsmittel

    Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Soforthilfeentscheidungvom 21. Mai 1954 - BVerwG IV C 8.53 - ausgesprochen und auch für das Lastenausgleichsrecht bestätigt (vgl. u.a.Urteil vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 105.55 -).
  • BVerwG, 24.06.1957 - IV B 203.56

    Rechtsmittel

    Der Fall liegt viel schwächer alsim Urteil vom 27. Oktober 1955 - BVerwG IV C 105.55 -, abgedruckt in JFLA 1956 S. 66.
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