Rechtsprechung
| BVerwG, 06.03.1964 - IV C 109.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vertreibungsschaden an einem Einzelhandelsbetrieb - Berücksichtigung der Mindestwerte für die Betriebsmerkmale bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes - Mangelnde Erforschung des Sachverhaltes - Annahme eines ambulanten Gewerbes - Ablehnung eines Antrags auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 21.05.1963 - 1 K 231/62
- BVerwG, 06.03.1964 - IV C 109.63
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.12.1960 - IV C 97.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.03.1964 - IV C 109.63
Bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes sind auch Mindestwerte für die Betriebsmerkmale zu berücksichtigen, wenn dies für den Betroffenen günstig ist (BVerwG IV C 30.60 in RLA 1962, 220). - BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 6.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.03.1964 - IV C 109.63
Nach wiederholten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts wird das rechtliche Gehör einem Kläger zwar dann versagt, wenn sein Antrag auf Verlegung des Termins ohne eine weitere Belehrung abgelehnt wird, obwohl er persönlich zum Termin geladen war (BVerwG III B 289.59/C 349.59 in NJW 1961, 892 und BVerwG VIII C 6.61 in MDR 1963, 782). - BVerwG, 26.01.1961 - III B 289.59
Auszug aus BVerwG, 06.03.1964 - IV C 109.63
Nach wiederholten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts wird das rechtliche Gehör einem Kläger zwar dann versagt, wenn sein Antrag auf Verlegung des Termins ohne eine weitere Belehrung abgelehnt wird, obwohl er persönlich zum Termin geladen war (BVerwG III B 289.59/C 349.59 in NJW 1961, 892 und BVerwG VIII C 6.61 in MDR 1963, 782). - BVerwG, 13.10.1961 - IV C 30.60
Auszug aus BVerwG, 06.03.1964 - IV C 109.63
Bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes sind auch Mindestwerte für die Betriebsmerkmale zu berücksichtigen, wenn dies für den Betroffenen günstig ist (BVerwG IV C 30.60 in RLA 1962, 220).
- BVerwG, 02.02.1967 - III C 169.65
Feststellung eines Vertreibungsschadens für den Verlust eines ambulanten …
Auf die Revision des Klägers hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Urteil vom 6. März 1964 - BVerwG IV C 109.63 - das Urteil des Verwaltungsgerichts wegen ungenügender Aufklärung des Sachverhalts aufgehoben und die Fache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.Er rügt Abweichung von BVerwG IV C 109.63 und meint, das Verwaltungsgericht habe entgegen dem zurückverweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einen Handel auf dem Wochenmarkt dem Handel im Umherziehen gleichgesetzt; es habe auch nicht einmal Mindestmengen bei den Betriebsmerkmalen Umsatz und Umlaufvermögen festgestellt.
- BVerwG, 09.09.1964 - IV ER 223.64
Rechtsmittel
Auch wenn es glaubhaft war, daß der Kläger unmittelbar nach der Krankenhausentlassung infolge der Umstellung gesundheitlich nicht in der Lage war, den Termin wahrzunehmen, so könnte es von Bedeutung sein, daß das persönliche Erscheinen des Klägers nicht angeordnet war (BVerwG III B 289.59 - C 349.59 in NJW 1961 S. 892, BVerwG VIII C 6.61 in MDR 1963 S. 782 und IV C 109.63 in ZLA 1964 S. 221).
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