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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.1955 - IV C 110.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,387
BVerwG, 11.03.1955 - IV C 110.54 (https://dejure.org/1955,387)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1955 - IV C 110.54 (https://dejure.org/1955,387)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1955 - IV C 110.54 (https://dejure.org/1955,387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1045 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 11.03.1959 - IV C 2.59

    Rechtsmittel

    Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 23. August 1955 - 17 C 84.54 -, 17. März 1955 - IV C 110.54 - und vom 8. März 1957 - IV C 140.56 -.

    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in Lastenausgleichssachen an die Aufklärungspflicht des Gerichts besonders strenge Anforderungen zu stellen sind, weil den Parteien nur eine Tatsacheninstanz eröffnet ist (vgl.Urteil vom 11. März 1955 - BVerwG IV C 110.54, Buchholz Nr. 24 zu § 339 LAG).

  • BVerwG, 25.01.1957 - IV C 24.56

    Rechtsmittel

    Eine Zurückverweisung aus diesem besonderen Gesichtspunkt des Eintritts von Witterungsschäden im Anschluß an den Brand war daher hier im Gegensatz zu den Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 11. März 1955 - BVerwG IV C 110.54 - nicht geboten.
  • BVerwG, 23.08.1955 - IV C 84.54

    Rechtsmittel

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (z.B. IV C 110.54), daß an die Aufklärungspflicht des Gerichts besondere Anforderungen zu stellen sind, wenn, wie in Lastenausgleichssachen, nur eine Tatsacheninstanz zur Feststellung des Sachverhalts zur Verfügung steht.
  • BVerwG, 15.08.1960 - III B 81.60

    Kriegssachschäden an Hausrat und Hausratsentschädigung - Errechnung des Schadens …

    Die nachträgliche Richterablehnung begründet keine schlüssige Verfahrensrüge(Urteil vom 11. März 1955 - BVerwG IV C 110.54 -).
  • BVerwG, 29.08.1958 - IV C 431.57

    Rechtsmittel

    Das Verwaltungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung zu beachten haben, daß gerade in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Lastenausgleichs wegen des Ausschlusses der Berufungsinstanz besondere Anforderungen an eine gründliche Aufklärung des Sachverhalts zu stellen sind (vgl. z.B. BVerwG IV C 110.54 vom 11. März 1955 - ZLA 1955 S. 265 - und BVerwG IV B 122.54 vom 25. März 1955 - NJW 1955 S. 1044).
  • BVerwG, 30.05.1958 - VI C 233.57

    Nichtzulassung einer Revision mangels Verfahrensmängel - Verletzung gerichtlicher …

    Die Revision hätte daher zum mindesten darlegen müssen, daß der Anfechtungskläger den genannten Richter bis zum Ergehen des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt habe (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1955 - BVerwG IV C 110.54 - und vom 13. Dezember 1957 - BVerwG VI C 270.57 - sowie Beschlüsse vom 21. Januar 1954 - BVerwG I B 161.53 - und vom 14. Februar 1956 - BVerwG V B 182.55 -).
  • BVerwG, 26.08.1959 - VI B 86.58

    Rechtsmittel

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Vermutung, daß das angefochtene Urteil auf der Mitwirkung eines befangenen Richters beruhe, nach § 54 Abs. 2 Buchst. b BVerwGG nur gilt, wenn der Richter in der Vorinstanz mit Erfolg abgelehnt worden ist und gleichwohl bei der Entscheidung mitgewirkt hat; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. März 1955 - BVerwG IV C 110.54 - (ZLA 1955, 265).
  • BVerwG, 19.07.1956 - IV B 14.56

    Rechtsmittel

    Durch, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. März 1955 - BVerwG IV C 110.54 - ist bereits geklärt worden, daß die vom Kläger behauptete Beschädigung seiner Möbel durch Auslagern in einen nassen Keller bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach § 13 LAG als Kriegssachschaden anerkannt werden kann.
  • BVerwG, 29.05.1956 - IV C 64.56

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß gerade an die Aufklärung in Lastenausgleichssachen wegen des Fehlens einer Berufungsinstanz besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (BVerwG IV C 110.54).
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