Rechtsprechung
| BVerwG, 02.12.1964 - IV C 111.64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Selbstständigenzuschlages zur Unterhaltshilfe - Vermietung von Wohnräumen und gewerblichen Räumen als selbstständige Erwerbstätigkeit - Überwiegendes Beruhen der Existenzgrundlage auf der selbstständigen Erwerbstätigkeit
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.11.1964 - IV C 111.64
- BVerwG, 02.12.1964 - IV C 111.64
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.09.1964 - IV C 144.63
Zulässigkeit und Art der Zusammenrechnung von Einnahmen - …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1964 - IV C 111.64
Dabei kann es nicht ohne weiteres auf einen zahlenmäßigen Vergleich der Einkunftsarten ankommen (vgl. BVerwG IV C 144.63 in ZLA 1965, 10).
- BVerwG, 09.06.1965 - V B 45.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Selbstständigenzuschlag zur …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere dieUrteile vom 8. Februar 1963 - BVerwG IV C 74.62 - (RLA 1965 S. 204) undvom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 - (ZLA 1965 S. 74), ist geklärt, daß nach der bisherigen Gesetzeslage Fälle des Verlustes rein kapitalistischer Nutzung von werbendem Vermögen nicht unter diese Vorschrift gebracht werden können.Darüber hinaus hat der IV. Senat bereits in BVerwG IV C 111.64 betont darauf abgestellt, daß zur Verwaltung eigenen Vermögens Arbeit geleistet und daß eben eine Tätigkeit entfaltet werden müsse zwecks Erwerbs, d.h. zur Erzielung von Erträgen, und daß derjenige dann selbständig sei, der sich nicht eines berufsmäßigen Verwalters bediene, sondern die anfallenden Arbeiten selbständig erledige.
Deshalb hat der IV. Senat auch in BVerwG IV C 111.64 besonderen Wert darauf gelegt, daß die Existenzgrundlage nach dem Gesetz "auf der Ausübung" dieser selbständigen Erwerbstätigkeit beruht haben muß und daß davon nur gesprochen werden könne, "wenn die Tätigkeit von solcher Art, insbesondere solchem Umfang war, daß die Vergütung, die der Vermögenseigentümer für eine fremde Arbeitskraft aufwenden müßte, die - nicht notwendig ausschließliche, aber doch jedenfalls mitbestimmende - Grundlage der Existenz einer fremden damit betrauten Arbeitskraft darstellen würde".
- BVerwG, 20.03.1968 - V C 162.67
Rechtsmittel
Durch die Rechtsprechung ist auch geklärt, daß die Voraussetzung des "Überwiegens" nicht ohne weiteres und nur an einem zahlenmäßigen Vergleich der verschiedenen Einkunftsarten abgelesen werden kann(Urteile vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 - [ZLA 1965, 74] undvom 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 - [ZLA 1965, 10]). - BVerwG, 30.08.1967 - V C 104.65
Begriff der selbstständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des Lastenausgleichsrechts …
(Vgl. Urteile vom 8. Februar 1963 - BVerwG IV C 74.62 -, vom 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 -, vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 -, vom 9. November 1966 - BVerwG V C 189.65 - und Beschluß vom 2. Januar 1967 - BVerwG V CB 170.65 -).
- BVerwG, 28.05.1969 - V C 11.67
Anspruch auf Ausgleich kriegsbedingter Schäden
Zutreffend ist das Verwaltungsgericht von der ständigen Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen, wonach auch die Verwaltung eigenen Grundvermögens eine selbständige Erwerbstätigkeit gewesen sein kann (Urteile vom 8. Februar 1963 - BVerwG IV C 74.62 - [ZLA 1963, 204], 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 - [ZLA 1965, 10] und vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 - [ZLA 1965, 74]). - BVerwG, 10.03.1967 - V B 102.66
Gewährung eines Selbstständigenzuschlags zur Kriegsschadenrente
In seiner Entscheidung vom 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 - hat das Bundesverwaltungsgericht diese Grundsätze durch Bezugnahme auf die Entscheidung vom 8. Februar 1963 bestätigt, und in einem weiteren Urteil vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 - hat es sie dahin ergänzt, daß von selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des Gesetzes nur dann die Rede sein kann, wenn die fragliche Tätigkeit das Lebensbild des Betroffenen vor seiner Vertreibung geprägt hat. - BVerwG, 02.01.1967 - V CB 170.65
Rechtsmittel
In seiner Entscheidung vom 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 - hat das Bundesverwaltungsgericht diese Grundsätze durch Bezugnahme auf die Entscheidung vom 8. Februar 1963 bestätigt, und in einem weiteren Urteil vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 - hat es sie dahin ergänzt, daß von selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des Gesetzes nur dann die Rede sein könne, wenn die fragliche Tätigkeit das Lebensbild des Betroffenen vor seiner Vertreibung geprägt habe. - BVerwG, 01.12.1966 - V B 28.66
Gewährung eines Selbstständigenzuschlages sowie einer Pflegezulage und eines …
Die von der Klägerin behauptete Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 - liegt nicht vor. - BVerwG, 31.01.1967 - V B 69.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
In seiner Entscheidung vom 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 - hat das Bundesverwaltungsgericht diese Grundsätze durch Bezugnahme auf die Entscheidung vom 8. Februar 1963 bestätigt, und in einem weiteren Urteil vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 - hat es sie dahin ergänzt, daß von selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des Gesetzes nur dann die Rede sein kann, wenn die fragliche Tätigkeit das Lebensbild des Betroffenen vor seiner Vertreibung geprägt habe. - BVerwG, 18.11.1969 - V B 57.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung einer …
Das hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung entschieden (Urteile von 8. Februar 1963 - BVerwG IV C 74.62 - [ZLA 1963, 204], vom 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 - [ZLA 1965, 10] und vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 - [ZLA 1965; 74]).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.11.1964 - IV C 111.64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.11.1964 - IV C 111.64
- BVerwG, 02.12.1964 - IV C 111.64
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.09.1962 - III C 86.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.11.1964 - IV C 111.64
In dem Beiordnungsbeschluß vom 20. September 1962 - BVerwG III C 86.62 - wird die Maßgabe - Kosten nicht höher als bei Beiordnung eines am Terminsort ansässigen Anwalts - gestrichen.
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