Rechtsprechung
| BVerwG, 29.06.1960 - IV C 113.58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 16.03.1961 - III C 317.59
Rechtsmittel
Bestätigung von BVerwG IV C 416.58 vom 18. Dezember 1959 und BVerwG IV C 113.58 vom 29. Juni 1960.Nur in diesem Falle, nicht aber im Hinblick auf eine selbständige Nebentätigkeit des Klägers, käme die Schadensfeststellung an Gegenständen, die für die Berufsausübung erforderlich waren, in Frage (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1959 - BVerwG IV C 416.58 - [ZLA 1960 S. 140] und Urteil vom 29. Juni 1960 - BVerwG IV C 113.58 - [ZLA 1960 S. 279 = RLA 1960 S. 314]).
- BVerwG, 25.01.1963 - IV C 167.62
Rechtsmittel
Derartiges ist nicht etwa aus dem Urteil BVerwG IV C 113.58 vom 29. Juni 1960 (veröffentlicht in ZLA 60, 279) herauszulesen.
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