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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.09.1964 - IV C 114.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,6788
BVerwG, 02.09.1964 - IV C 114.64 (https://dejure.org/1964,6788)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1964 - IV C 114.64 (https://dejure.org/1964,6788)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1964 - IV C 114.64 (https://dejure.org/1964,6788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens i.R.d. Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung eines Freibetrages wegen Pflegebedürftigkeit - Verpflichtung des Gutachters zur Klärung der für die bedürftige Person noch möglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 02.09.1964 - IV C 114.64
    Das Gesetz (§ 86 Abs. 2 VwGO) schreibt nur vor, daßüber solche Beweisanträge, die in der mündlichen Verhandlung gestellt worden sind, durch einen mit Begründung versehenen Gerichtsbeschluß zu entscheiden ist, und zwar, wie in dem Urteil BVerwGE 12, 268 [BVerwG 23.06.1961 - IV C 308/60] klargestellt ist, so rechtzeitig vor der Urteilsverkündung, daß der Verfahrensbeteiligte sich darauf einstellen, d.h. u.U. noch anderweitige Beweisanträge stellen kann.
  • BVerwG, 15.08.1961 - III B 95.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1964 - IV C 114.64
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde der Klägerin eine Revision zugelassen hatte (Beschluß BVerwG III B 95.61 vom 15. August 1961), hat diese Revision eingelegt mit dem Antrag auf Urteilsaufhebung und Rückverweisung der Sache.
  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 195.65

    Anforderungen an die Bewilligung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit wegen …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist wiederholt ausgesprochen worden, daß es Aufgabe der medizinischen Sachverständigen ist anzugeben, welche Verrichtungen der untersuchten Person noch möglich sind, während es allein Sache des Gerichts ist, die vom Sachverständigen vorgetragenen Erkenntnisse tatsächlicher Art unter die Rechtsbegriffe "Pflegebedürftigkeit" (§ 267 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c LAG) und "Erwerbsunfähigkeit" (§ 265 Abs. 1 LAG) einzuordnen (vgl. zur Pflegebedürftigkeit die Entscheidungen vom 2. September 1964 - BVerwG IV C 114.64 - [ZLA 1964, 316] und vom 14. Juli 1965 - BVerwG V C 16.65 - [ZLA 1966, 45] und zur Erwerbsunfähigkeit die Entscheidungen vom 23. Februar 1966 - BVerwG V C 161.65 - und vom 18. September 1963 - BVerwG IV C 162.62 - [ZLA 1964, 91 = RLA 1965, 204] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.12.1967 - V C 32.67

    Erhöhung der Unterhaltshilfe für ehemals Selbstständige nach dem …

    Bei seiner künftigen Entscheidung wird das Verwaltungsgericht zu beachten haben, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Aufgabe der medizinischen Sachverständigen ist, anzugeben, welche Verrichtungen der untersuchten Person noch möglich sind, während es allein Sache des Gerichts ist, die vom Sachverständigen vorgetragenen Erkenntnisse tatsächlicher Art unter den Rechtsbegriff der Pflegebedürftigkeit einzuordnen (vgl. Urteile vom 2. September 1964 - BVerwG IV C 114.64 - [ZLA 1964, 316], vom 14. Juli 1965 - BVerwG V C 16.65 - [ZLA 1966, 45] und vom 6. Juli 1966 - BVerwG V C 195.65 - [ZLA 1966, 302]).
  • BVerwG, 21.09.1965 - V B 2.65

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 2. September 1964 - BVerwG IV C 114.64 - (ZLA 1964 S. 316) ausgeführt, daß es Aufgabe des Sachverständigen ist anzugeben, welche Verrichtungen der untersuchten Person noch möglich sind und welche nicht und daß er, nicht Sache des Arztes ist, das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 267 LAG zu bejahen oder zu verneinen.
  • BVerwG, 14.07.1965 - V C 16.65

    Unterhaltshilfe eines Vertriebenen wegen Erwerbsunfähigkeit - Antrag auf …

    Denn im Zweifel ist es Sache des Sachverständigen anzugeben, welche Verrichtungen der betreffenden Person noch möglich sind und welche, nicht, während die Einordnung in die Rechtsbegriffe Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit dem Gericht obliegt (vgl. Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, vom 2. September 1964 - BVerwG IV C 114.64 - [ZLA 1964 S, 316]).
  • BVerwG, 11.01.1967 - V B 61.66

    Überzeugung des Gerichts vom Nichtvorliegen einer Pflegebedürftigkeit im …

    Zutreffend hat der Kläger dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1964 - BVerwG IV C 114.64 - entnommen, daß es nicht Aufgabe des Sachverständigen ist, das Vorliegen des gesetzlichen Tatbestands der Pflegebedürftigkeit zu verneinen oder zu bejahen.
  • BVerwG, 26.10.1966 - V C 0135.65

    Rechtsmittel

    Einmal ist aus der darauf bezüglichen Formulierung der Gründe des zurückverweisenden Urteils des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1964 - BVerwG IV C 114.64 - zu entnehmen, daß es sich dabei nicht um ein diese Entscheidung tragendes Moment gehandelt hat, sondern daß dies nur einen Hinweis auf einen möglichen Aufklärungsmangel darstellte.
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