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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1964 - IV C 115.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1511
BVerwG, 18.02.1964 - IV C 115.62 (https://dejure.org/1964,1511)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1964 - IV C 115.62 (https://dejure.org/1964,1511)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1964 - IV C 115.62 (https://dejure.org/1964,1511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung der Bindungswirkung der Ausgleichsbehörde an die Schadensfeststellung des Finanzamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1959 - IV C 199.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1964 - IV C 115.62
    Das ist dann der Fall, wenn die Finanzbehörden eine Schadensberechnung für erlittene Kriegssachschäden bei der Veranlagung der Vermögensabgabe vorgenommen haben und diese Berechnung für die Höhe der Vermögensabgabe von Bedeutung gewesen ist (vgl. hierzu dieUrteile des erkennenden Senats vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 76.61 - undvom 16. Dezember 1959 - BVerwG IV C 199.59 [Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 21]).
  • BVerwG, 12.10.1962 - IV C 76.61

    Abhängigkeit des Eintritts der Bindungswirkung von der Bedeutsamkeit der Höhe der …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1964 - IV C 115.62
    Das ist dann der Fall, wenn die Finanzbehörden eine Schadensberechnung für erlittene Kriegssachschäden bei der Veranlagung der Vermögensabgabe vorgenommen haben und diese Berechnung für die Höhe der Vermögensabgabe von Bedeutung gewesen ist (vgl. hierzu dieUrteile des erkennenden Senats vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 76.61 - undvom 16. Dezember 1959 - BVerwG IV C 199.59 [Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 21]).
  • BVerwG, 24.03.1964 - III C 107.62

    Feststellung eines Kriegssachschadens

    Sie ist es dann nicht, wenn der Schaden so gering ist, daß er auf die Höhe der Vermögensabgabe nicht einwirkt oder so hoch ist, daß es einer genauen Schadensfeststellung nicht mehr bedurfte, weil auch bei einem niedrigeren Schaden bereits der Höchstbetrag für die Minderung der Vermögensabgabe erreicht war (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1962 - BVerwG III C 46.61 - [ZLA 1963, 107 = RLA 1963, 231] und die Urteile des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1959 - BVerwG IV C 199.59 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 21 = MDR 1960, 431], vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 76.61 - [ZLA 1963, 171 = IFLA 1963, 142 = RLA 1964, 60] und vom 18. Februar 1964 - BVerwG IV C 115.62 -).
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