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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1958 - IV C 117.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,657
BVerwG, 13.06.1958 - IV C 117.57 (https://dejure.org/1958,657)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1958 - IV C 117.57 (https://dejure.org/1958,657)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1958 - IV C 117.57 (https://dejure.org/1958,657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 111
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.07.1957 - III C 6.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1958 - IV C 117.57
    Für diese ist in BVerwGE 5, 204 entschieden, daß es die Bewilligung nicht hindert, wenn die Entlohnung der Pflegeperson bisher aus Mangel an Mitteln des Gebrechlichen unterblieben ist, wenn nach Treu und Glauben ein Entgelt für die Pflege als geschuldet angesehen werden muß.
  • BVerwG, 30.09.1955 - IV C 50.55

    Voraussetzungen für den Kinderzuschlag Unterhaltshilfeberechtigter nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1958 - IV C 117.57
    Schon in seinemBeschluß vom 14. Juni 1955 (BVerwG IV B 91.54), sodann wieder in seinemUrteil vom 30. September 1955 (BVerwG IV C 50.55) und ferner in seinem vom Landesverwaltungsgericht angeführtenUrteil vom 18. November 1955 (BVerwG IV C 133.55 [ZLA 1956, 123]) hat der erkennende Senat ausgeführt, daß die in § 269 Abs. 2 ebenso wie in § 267 Abs. 1 Satz 2 gebrauchten Worte "Kind im Sinne des § 265 Abs. 2" - abgesehen vom Alters- oder Gebrechlichkeitserfordernis des § 265 Abs. 2 Satz 1 - lediglich auf die Aufzählung "Kinder sind ..." in § 265 Abs. 2 Satz 2 verweisen.
  • BVerwG, 18.11.1955 - IV C 133.55
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1958 - IV C 117.57
    Schon in seinemBeschluß vom 14. Juni 1955 (BVerwG IV B 91.54), sodann wieder in seinemUrteil vom 30. September 1955 (BVerwG IV C 50.55) und ferner in seinem vom Landesverwaltungsgericht angeführtenUrteil vom 18. November 1955 (BVerwG IV C 133.55 [ZLA 1956, 123]) hat der erkennende Senat ausgeführt, daß die in § 269 Abs. 2 ebenso wie in § 267 Abs. 1 Satz 2 gebrauchten Worte "Kind im Sinne des § 265 Abs. 2" - abgesehen vom Alters- oder Gebrechlichkeitserfordernis des § 265 Abs. 2 Satz 1 - lediglich auf die Aufzählung "Kinder sind ..." in § 265 Abs. 2 Satz 2 verweisen.
  • BVerwG, 20.06.1967 - V C 120.66

    Anrechnung des Kindergeldes auf die Unterhaltshilfe nach dem …

    Ein Kind wird "überwiegend unterhalten" von demjenigen, der mehr als die wertmäßige Hälfte des Unterhalts trägt (Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1958 [BVerwGE 7, 111]).
  • BVerwG, 30.11.1972 - V C 36.71

    Anspruch auf Kinderzulage zu einer Unterhaltshilfe nach dem …

    Ein Kind wird "überwiegend unterhalten" von demjenigen, der mehr als die wertmäßige Hälfte des Unterhalts trägt (Urteil vom 13. Juni 1958 [BVerwGE 7, 111]).
  • BVerwG, 15.09.1971 - V C 85.70

    Umfang der Anrechnung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) im …

    Ein Kind wird "überwiegend unterhalten" von demjenigen, der mehr als die wertmäßige Hälfte des Unterhalts trägt (Urteil vom 13. Juni 1958 [BVerwGE 7, 111 [BVerwG 13.06.1958 - BVerwG IV C 117.57]]).
  • BVerwG, 03.07.1959 - IV B 251.58

    Zuschlag zur Unterhaltshilfe für ein Kind - Überwiegendes Unterhalten durch den …

    Daß der Begriff des überwiegenden Unterhaltens nicht mit dem Begriff der wirtschaftlichen Abhängigkeit im Sinne des § 295 Abs. 3 LAG gleichzusetzen und in § 5 Abs. 3 der Dritten LeistungsDV-LA vom 12. Juni 1953 (BGBl. I S. 384) [- mit Änderungen -] zutreffend dahin umschrieben ist, ein Kind werde dann nicht überwiegend unterhalten, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes und die für es gewährten Zulagen ohne Berücksichtigung von Freibeträgen und Vergünstigungen 60 DM übersteigen, hat der Senat bereits entschieden; diese Frage ist daher nicht mehr klärungsbedürftig (vgl.Urteile vom 30. September 1955 - BVerwG IV C 75.55 - undvom 13. Juni 1958 - BVerwG IV C 117.57-).
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