Rechtsprechung
| BVerwG, 08.07.1959 - IV C 12.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Düsseldorf, 06.06.1958 - 6 KL 1530/57
- BVerwG, 12.11.1958 - IV B 195.58
- BVerwG, 08.07.1959 - IV C 12.59
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.07.1959 - IV C 12.59
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bleiben Einkünfte Geschädigter, die nur unter Raubbau an ihrer Gesundheit erzielt werden, bei Berechnung des Einkommenshöchstbetrages unberücksichtigt und in bezug auf gewährte Leistungen anrechnungsfrei(Urteil vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 74.55 -, abgedruckt unter 427, 3 zu § 261 LAG Nr. 29 bei Buchholz. - BVerwG, 08.03.1957 - IV C 140.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.07.1959 - IV C 12.59
- Wie in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 176.56 - undvom 8. März 1957 - BVerwG IV C 140.56 - ausgesprochen ist, sind privatärztliche Zeugnisse keineswegs allgemein weniger beweiskräftig als amtsärztliche Feststellungen (abgedruckt bei Buchholz zu § 265 LAG Nr. 29).
- BVerwG, 29.09.1959 - III C 133.58
Rechtsmittel
Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist dem im Bereiche des Lastenausgleichsgesetzes durch dasUrteil vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 74.55 - (Buchholz BVerwG 427.3 Nr. 29 zu § 261 LAG) gefolgt, und ist seitdem in feststehender Rechtsprechung - zuletzt in den Urteilenvom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 100.58 - undvom 8. Juli 1959 - BVerwG IV C 12.59 - bei dieser Auffassung verblieben. - BVerwG, 12.12.1962 - IV B 141.62
Anrechnungsfähige Einkünfte unter Überforderung der Gesundheit - "Besondere …
Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, nachdem die beiden mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung im Sinne des angefochtenen Urteils entschieden haben (vgl. u.a. die Urteile des beschließenden Senats vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 17.60 - in RLA 61, 270 und vom 8. Juli 1959 - BVerwG IV C 12.59 - in RLA 59, 378). - BVerwG, 24.03.1961 - III B 264.58
Ausschließliches Eigentum an einer Schlafzimmereinrichtung als Haushaltsführung …
Es hat festgestellt, daß der Klägerin lediglich eine Schlafzimmereinrichtung gehört hat und sie daher an der Haushaltsführung weder mit einer eigenen Einrichtung noch auch tatsächlich beteiligt gewesen war (vgl. dazu die Urteile des IV. Senats vom 30. August 1957 - BVerwG IV C 144.56 - [MDR 1958 S. 121 = RLA 1958 S. 30 = IFLA 1958 S. 74] und vom 4. September 1959 - BVerwG IV C 147.58 - [RLA 1959 S. 378 = IFLA 1960 S. 31]). - BVerwG, 06.08.1963 - IV ER 218.63
Rechtsmittel
der sich etwa anschließenden Neuberechnung der Hauptentschädigung aussetzen können und nach dem Urteil des beschließenden Senatsvom 8. Juli 1959 - BVerwG IV C 12.59 - (RLA 59, 378) auch müssen.
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