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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.1956 - IV C 120.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,233
BVerwG, 27.01.1956 - IV C 120.55 (https://dejure.org/1956,233)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1956 - IV C 120.55 (https://dejure.org/1956,233)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1956 - IV C 120.55 (https://dejure.org/1956,233)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 09.03.1956 - IV C 61.55

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung einer …

    Im Urteil des erkennenden Senats vom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 - ist bereits ausgeführt, daß es bei mehreren Einkünften aus verschiedenen Quellen darauf ankommt, ob das, was zu der Haupteinnahme hinzutritt, für die Lebenshaltung belanglos war oder ob die damalige Lebenshaltung derartig auf die Summe der verschiedenen Einkünfte gegründet war, daß der Wegfall einer oder mehrerer Nebeneinkünfte sie nachhaltig beeinflussen mußte.

    Damit ist aber, wie es jetzt nach seiner Stellungnahme in der Revisionsinstanz auch die Auffassung des Beklagten zu sein scheint, die von § 261 Abs. 3 LAG verlangte Voraussetzung, daß der Verlust des Hausrats für die Vernichtung der Existenzgrundlage der Geschädigten ursächlich sein muß, gegeben (BVerwG IV C 120.55).

  • BVerwG, 03.07.1956 - III C 130.56

    Rechtsmittel

    Zum Begriff der zusammengesetzten Existenzgrundlage: Setzte sich eine verlorene Existenzgrundlage aus mehreren Einnahmequellen zusammen, so wird, auch wenn die erhalten gebliebene Einnahmequelle größer ist als die verlorengegangene, in der Regel zu prüfen sein, ob "die Lebenshaltung auf die Summe der verschiedenen Einkünfte derart gegründet war, daß der Wegfall der Nebenquelle sie nachhaltig beeinflussen mußte" (vgl. BVerwG IV C 120.55 Urteil vom 27. Januar 1956).

    Der Senat folgt in der Beurteilung dieser Frage der Rechtsprechung des IV. (Lastenausgleichs-)Senats, der sich mehrfach, u.a. in dem grundsätzlichenUrteil vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 -, mit dem Begriff der zusammengefaßten Existenzgrundlage auseinandergesetzt hat.

  • BVerwG, 10.02.1956 - IV C 176.55

    Statthaftigkeit einer bereits vorher eingelegten Revision bei nachträglicher …

    Der in § 239 Abs. 1 Satz 3 LAG zum Ausdruck kommende Gedanke, daß zeitbedingte berufsfremde Tätigkeit außer Betracht zu lassen ist, ist über diese Vorschrift, die mangels Ermittelbarkeit der Einkünfte der Jahre 1937 bis 1939 auf den Beruf des Geschädigten im Schadenszeitpunkt abstellt (§ 239 Abs. 1 Satz 2), hinaus auszudehnen, wie es der Senat bereits in dem Urteil vom 20./27. Januar 1956 - IV C 120.55 - getan hat.

    In dem vorerwähnten Urteil IV C 120.55 hat der Senat hierzu folgendes ausgeführt: Ob die Existenzgrundlage als aus mehreren Einkünften verschiedener Quellen zusammengesetzt anzusehen ist, hängt davon ab, ob das, was zu der Haupteinnahme hinzukam, für die Lebenshaltung belanglos war, oder ob die damalige Lebenshaltung derart auf die Summe der verschiedenen Einkünfte gegründet war, daß der Wegfall einer oder mehrerer Nebenquellen sie nachhaltig beeinflussen mußte; aber auch wenn die Einkünfte aus den Nebenquellen im Verhältnis zu denen aus der Hauptquelle beträchtlich waren, können sie, wenn der Wegfall der Hauptquelle lastenausgleichsrechtlich unerheblich ist, zur Gewährung von Unterhaltshilfe doch nur dann führen, wenn die jetzige Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers gerade durch den Wegfall der lastenausgleichsrechtlich erheblichen Nebenquellen verursacht ist, mit anderen Worten: wenn die Summe der weggefallenen lastenausgleichsrechtlich erheblichen Nebeneinnahmen die Grenze von monatlich 35 RM (§ 239 Abs. 2 LAG) überstiegen hat.

  • BVerwG, 08.03.1957 - IV C 288.56

    Rechtsmittel

    Außer vielleicht in besonders gelagerten Ausnahmefällen darf ohne weiteres angenommen werden, daß diese Beziehungen wertmäßig mit monatlich mehr als 35 RM anzusetzen sind und deshalb lastenausgleichsrechtlich (BVerwG IV C 120.55) mit ins Gewicht fallen.
  • BVerwG, 28.11.1957 - III C 145.56

    Rechtsmittel

    Das Landesverwaltungsgericht wird zu prüfen haben, ob neben der Pension, die der Vater der Klägerin bezogen hat, die Einkünfte aus der Gastwirtschaft und den Sparkonten eine nennenswerte Rolle spielten, und dabei die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die zusammengesetzte Existenzgrundlage beachten müssen (vgl.Urteile vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 - [ZLA 1956 S. 363 = JR 1957 S. 76 = LA 1956 S. 346] undvom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 - [IFLA 1956 S. 147 = Mtbl.BAA 1956 S. 353 = RLA 1956 S. 237]).
  • BVerwG, 30.05.1963 - III C 260.60

    Rechtsmittel

    Kommt das Verwaltungsgericht hingegen bei der erneuten Verhandlung zu dem Ergebnis, daß der Kläger seinen Aufenthalt in Saaz nicht infolge von Kriegseinwirkungen genommen hat, so bedarf es der nochmaligen Überprüfung, ob Saaz für den Kläger unter Berücksichtigung seiner Angaben im Antrag auf Feststellung von Kriegssachschäden vom 3. November 1952 (Akten des Ausgleichsamtes - Schadensfeststellung -, Bl. 2 a ff.), nach denen Berlin "Hauptwohnsitz" und Saaz "Ausweichwohnsitz" gewesen ist, der bestimmende Wohnsitz war und bejahendenfalls, ob sich der Kläger u.a. wegen seiner Beteiligung an der A. (vgl. Urteile vom 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 -, vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 -, vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 -, vom 12. April 1957 - BVerwG IV C 69.56 - und vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 160.55 -, veröffentlicht in Buchholz BVerwG 427.3, § 239 LAG Nrn. 10, 12, 18, 31 und 32) auf die widerlegbare Vermutung des § 239 Abs. 2 Satz 3 LAG (vgl. Urteile vom 31. März 1955 - BVerwG III C 22.54 -, vom 31. Januar 1957 - BVerwG III C 105.54 - …und vom 1. Oktober 1958 - BVerwG IV C 240.56 -, veröffentlicht in Buchholz a.a.O. Nrn. 2, 15 und 40) mit Erfolg berufen kann.
  • BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67

    Gewährung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit - Kriegsschadenrente bei Verlust …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es, wenn sich die Existenzgrundlage aus mehreren Quellen zusammensetzt, für die Frage des Existenzverlustes darauf an, ob die frühere Lebenshaltung derart auf die Summe der verschiedenen Einkünfte gegründet war, daß der Wegfall einer oder mehrerer Nebenquellen sie nachhaltig beeinflussen mußte (Urteile vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 -, 12. April 1957 - BVerwG IV C 69.56 -, 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 13 LAG Nr. 12] …und vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13]).
  • BVerwG, 26.09.1958 - IV C 87.57

    Rechtsmittel

    Für Fälle des Verlustes einer von mehreren Quellen einer Existenzgrundlage hat der Senat in seinemUrteil vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 120.55 - (MtBl. BAA 56 S. 353) folgenden Leitsatz entwickelt:.
  • BVerwG, 10.05.1957 - IV C 160.55

    Rechtsmittel

    Bei der auf Grund der Zulassung der Revision statthaften Gesamtüberprüfung des rechtlichen Streitstoffes war von den Grundsätzen auszugehen, die der erkennende Senat - nach Erlaß des erstinstanzlichen Urteils - erstmalig in seinem Urteil vom 20./ 27. Januar 1956 (BVerwG IV C 120.55) vertreten hat und die alsdann beide mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung zur Frage der zusammengesetzten Existenzgrundlage entwickelt haben (vgl. insbesonders die Urteile vom 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56 - und vom 20. September 1956 - BVerwG III C 143.55 -).
  • BVerwG, 12.04.1957 - IV C 69.56

    Rechtsmittel

    Für die Beurteilung des vorliegenden Rechtsstreits sind die Grundsätze maßgeblich, die die beiden mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der zusammengesetzten Existenzgrundlage entwickelt haben (vgl. insbesondere Urteil vom 27. Januar 1956 - IV C 120.55 - Urteil vom 3. Juli 1956 - III C 130.56 - Urteil vom 20. September 1956 - III C 143.55 -).
  • BVerwG, 25.01.1957 - IV C 139.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.12.1959 - IV C 92.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.04.1959 - III C 97.57

    Vorliegen eines zur Gewährung von Kriegsschadenrente führenden …

  • BVerwG, 29.08.1958 - IV C 431.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.01.1958 - IV C 405.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.09.1957 - IV C 22.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.08.1957 - IV C 317.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.04.1957 - IV C 276.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.09.1956 - III C 143.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.09.1960 - IV B 246.58

    Anspruch auf Unterhaltshilfe auf Lebenszeit wegen Existenzverlustes - …

  • BVerwG, 09.12.1957 - IV B 40.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.06.1956 - IV C 37.56

    Rechtsmittel

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