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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1957 - IV C 124.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1496
BVerwG, 22.02.1957 - IV C 124.56 (https://dejure.org/1957,1496)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1957 - IV C 124.56 (https://dejure.org/1957,1496)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1957 - IV C 124.56 (https://dejure.org/1957,1496)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.11.1955 - IV C 132.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1957 - IV C 124.56
    Diese Frage, deren Bejahung hier Voraussetzung für die Gewährung der Unterhaltshilfe auf Lebenszeit - § 272 Abs. 1 LAG - ist, ist nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, also den Verhältnissen im Dezember 1952 zu beurteilen (vgl. Urteil des Senats vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 132.54/BVerwG IV C 88.55 - BVerwGE 3, 13).
  • BVerwG, 17.05.1956 - III C 146.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1957 - IV C 124.56
    Nach der Entscheidung vom 17. Mai 1956 - BVerwG III C 146.55 (Rundschau f.d. LA 56 S. 254, ZLA 56 S. 254, NJW 56 S. 1612, Dokum.
  • BVerwG, 27.02.1962 - III C 28.59

    Rechtsmittel

    Die Annahme des Landesverwaltungsgerichts, daß der Kläger wegen des Verlustes des Unterhaltsanspruchs gegenüber seinem Vater bedürftig sei, gibt in rechtlicher Hinsicht zu Bedenken keinen Anlaß (vgl. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 132.54, IV C 85.55 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 11 zu § 12 LAG und vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 124.56 -, Buchholz a.a.O. Nr. 21 zu § 12 LAG und Nr. 25 zu § 272 LAG]); in tatsächlicher Hinsicht sind die Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts nicht mit der nach § 195 Abs. 6 Nr. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - in Verbindung mit § 57 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - erforderlichen Angabe von Tatsachen und Beweismitteln angegriffen worden.
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