Rechtsprechung
| BVerwG, 18.11.1955 - IV C 133.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 843 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 21.02.1957 - III C 227.55
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung des ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten IV. Senats bezieht sich die in § 269 Abs. 2 LAG enthaltene Vorweisung auf § 265 Abs. 2 LAG lediglich auf dessen Absatz 2 Satz 2 (vgl. denBeschluß vom 14. Juni 1955 - BVerwG IV C 91.54 - und dieUrteile vom 30. September 1955 - BVerwG IV C 50.55 - und18. November 1955 - BVerwG IV C 133.55 - sowievom 9. März 1956 - BVerwG IV C 183.55 -).Auch der Grundsatz der Familieneinheit gebietet, worauf der IV. Senat in seinemUrteil vom 18. November 1955 (BVerwG IV C 133.55) bereits mit zutreffender Begründung hingewiesen hat, schon im Hinblick auf die sonst nicht verständliche Einbeziehung der unehelichen Kinder in den Katalog des § 265 Abs. 2 Satz 2 LAG nichts Gegenteiliges.
- BVerwG, 13.06.1958 - IV C 117.57
Rechtsmittel
Schon in seinemBeschluß vom 14. Juni 1955 (BVerwG IV B 91.54), sodann wieder in seinemUrteil vom 30. September 1955 (BVerwG IV C 50.55) und ferner in seinem vom Landesverwaltungsgericht angeführtenUrteil vom 18. November 1955 (BVerwG IV C 133.55 [ZLA 1956, 123]) hat der erkennende Senat ausgeführt, daß die in § 269 Abs. 2 ebenso wie in § 267 Abs. 1 Satz 2 gebrauchten Worte "Kind im Sinne des § 265 Abs. 2" - abgesehen vom Alters- oder Gebrechlichkeitserfordernis des § 265 Abs. 2 Satz 1 - lediglich auf die Aufzählung "Kinder sind ..." in § 265 Abs. 2 Satz 2 verweisen.
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