Rechtsprechung
| BVerwG, 03.06.1960 - IV C 134.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1960, 1040
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 19.06.1963 - V C 97.62
Rechtsmittel
Dabei handelt es sich um eine vom Gesetz unbedingt gesetzte, dem materiellen Recht angehörende Frist (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 134.59 - [Wertpap. Mtlg. 1960 S. 1040]), deren Beginn nicht dadurch aufgeschoben wurde, daß zu dieser Zeit der von den Klägern geschlossene Kaufvertrag noch nicht endgültig genehmigt war. - BVerwG, 11.07.1962 - V C 17.62
Bestehen eines Anspruchs auf Altsparerentschädigung - Wirksamkeit der …
Eine Wiedereinsetzung wegen unverschuldeter Säumnis wäre ausgeschlossen, weil die Umwandlungsfristen für Altsparanlagen unbedingt gesetzte, dem materiellen Recht angehörende Fristen sind (BVerwG Urteil vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 134.59 -[Wertp.Mitt. 1960 S. 1040 = RLA 1960 S. 335 = Buchholz BVerwG 427.5 § 13 Nr. 4]).
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