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| BVerwG, 08.02.1963 - IV C 135.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Feststellung des Verlustes an einem landwirtschaftlichen Anwesen als Vertreibungsschaden - Auslegung des § 230 Abs. 4 Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Auslegung des Begriffs "Internierter im Sinne des Heimkehrergesetzes" - Berücksichtigung des ererbten Anteils ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 12.01.1962 - III A 179/61
- VG Braunschweig, 12.01.1962 - III C 12/61
- BVerwG, 28.03.1962 - IV ER 208.62
- BVerwG, 08.02.1963 - IV C 135.62
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.02.1963 - IV C 135.62
Sie rügt, das Verwaltungsgericht habe bei seiner Auslegung zu sehr östliche Maßstäbe zugrunde gelegt statt richtigerweise auch Art. 57 der Genfer Konvention 1949 und die deutschen Maßstäbe, wie sie insbesondere im Urteil BVerwG V C 595.56 des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausdruck kämen, Auch auf den Kolchosen habe strenge Überwachung bestanden. - BVerwG, 03.09.1963 - III C 12.61
Auszug aus BVerwG, 08.02.1963 - IV C 135.62
das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 12. Januar 1962 - (Aktz. III A 179.61)/(III C 12.61) - aufzuheben und in der Sache zugunsten der Revisionsklägerin nach Maßgabe der im Feststellungsantrag gestellten Anträge insoweit zu entscheiden, als das Lastenausgleichsamt in Salzgitter die Feststellung des Vertreibungsschadens der Revisionsklägerin als Erbin nach ihrem in russischer Internierung verstorbenen Sohn Wally abgelehnt hat. - BVerwG, 28.05.1962 - IV B 64.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.02.1963 - IV C 135.62
Nachdem der Senat eine Revision durchBeschluß vom 28. Mai 1962 (BVerwG IV B 64.62) zugelassen hatte, hat die Klägerin Revision eingelegt.
- BVerwG, 12.03.1964 - III C 106.62
Begriff des Internierten i.S. des Heimkehrergesetzes (HkG) - Personenkreis der …
Das gleiche gilt, wenn der Internierte nach Aufhebung des engen Gewahrsams erkrankt ist, die einschneidenden Beschränkungen wegen der Krankheit aufgehoben worden sind und er danach im Vertreibungsgebiet an den Folgen der in der Haft erlittenen Schäden gestorben ist, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, sich aus dem Banne der Gewahrsamsmacht zu lösen (vgl. auch BVerwG IV C 135.62, Urteil vom 8. Februar 1963 und BVerwG V C 25.63, Urteil vom 27. November 1963).
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