Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1957 - IV C 137.56 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1957, 1123
- MDR 1957, 441
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 31.03.1960 - III C 213.58
Rechtsmittel
Diese an sich unmittelbar aus dem Gesetz abzuleitende Folgerung habe das Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG IV C 137.56 - (ZLA 1957 S. 215) ausdrücklich bestätigt mit dem Hinweis, daß hierfür allenfalls Wohnraumhilfe oder Aufbaudarlehen, nicht aber Unterhaltshilfe gewährt werden könne.Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1957 - BVerwG IV C 137.56 - hat die - zutreffende - Auffassung vertreten, daß diese Vorschrift dann keine Geltung haben könne, wenn Wohnraum aus irgendwelchen rechtlichen Gründen frei, d.h. unentgeltlich genutzt werden dürfe, also ein Sachbezug vorliege, der geeignet sei, eine Existenzgrundlage eines lastenausgleichsrechtlich Geschädigten zu bilden.
Soweit die Wohnung unentgeltlich zur Verfügung gestellt ist, es sich insoweit im Sinne des Urteils vom 22. März 1957 - BVerwG IV C 137.56 - also um ein "freies Wohnen" handelt, kann die Existenz der Klägerin auf dem Wert dieser freien Wohnung beruht haben.
- BVerwG, 11.10.1957 - IV C 12.56
Rechtsmittel
Die Mindesteinnahmen, die nach § 239 Abs. 2 LAG als Verrussetzung für den Existenzverlust verlangt werden, hat das Bezirksverwaltungsgericht somit zutreffend aus einer sogenannten zusammengesetzten Existenz (vgl. z.B. BVerwG IV C 137.56, III C 143.55) errechnet. - BVerwG, 09.09.1970 - V C 76.67
Gewährung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit - Kriegsschadenrente bei Verlust …
Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur für den Regelfall, nämlich bei Verlust gemieteten oder sonst entgeltlich genutzten Wohnraums, nicht dagegen auch bei Verlust einer sogenannten freien Wohnung (Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG IV C 137.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 261 LAG Nr. 32 = NJW 1957, 1123 = MDR 1957, 441 = RLA 1957, 201]). - BVerwG, 10.04.1967 - V B 179.66
Gewährung einer Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz - Nichtzulassung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt das jedoch nicht für die songenannte freie Wohnung, die der Berechtigte unentgeltlich benutzen durfte (vgl. Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG IV C 137.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 261 LAG Nr. 32 = NJW 1957, 1123 = MDR 1957, 441 = RLA 1957, 201]).
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