Rechtsprechung
| BVerwG, 02.12.1964 - IV C 139.64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Lastenausgleichsrechtliche Berücksichtigung von unter Raubbau an der Gesundheit erzieltem Arbeitsverdienst - Begriff der "Einkunft"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 08.02.1963 - V/734/60/Kl.
- BVerwG, 02.12.1964 - IV C 139.64
Papierfundstellen
- MDR 1965, 414
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.12.1964 - IV C 139.64
Der vom Bundesverwaltungsgericht (insbesondere BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55], ferner außer in den vom Verwaltungsgericht aufgezählten Entscheidungen noch im Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 17.60 -) entwickelte Gedanke, daß Arbeitsverdienst, der unter Raubbau an der Gesundheit erzielt worden ist, lastenausgleichsrechtlich ausscheidet, war zu der Frage ausgesprochen worden, ob dies der Einweisung in die Kriegsschadenrente entgegensteht. - BVerwG, 10.05.1961 - IV C 17.60
Unterhaltshilfe wegen Erwerbsunfähigkeit - Wiedereröffnung der Antragsfrist bei …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1964 - IV C 139.64
Der vom Bundesverwaltungsgericht (insbesondere BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55], ferner außer in den vom Verwaltungsgericht aufgezählten Entscheidungen noch im Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 17.60 -) entwickelte Gedanke, daß Arbeitsverdienst, der unter Raubbau an der Gesundheit erzielt worden ist, lastenausgleichsrechtlich ausscheidet, war zu der Frage ausgesprochen worden, ob dies der Einweisung in die Kriegsschadenrente entgegensteht.
- BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit
Denn diese durch das 17. ÄndG LAG eingefügte, am 1. Juni 1963 in Kraft getretene Bestimmung, hat keine neue Rechtslage geschaffen, vielmehr hat die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dadurch nur eine ausdrückliche gesetzliche Bestätigung erfahren (Urteil vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 139.64 - [ZLA 1965, 72]; Beschluß vom 11. September 1964 - BVerwG IV Ob 81.64 - [ZLA 1964, 328] und Urteil vom 26. Oktober 1966 - BVerwG V C 2.65 -). - BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74
Anrechnung des durch einen Sozialhilfeempfängers erzielten Einkommens bei der …
Zum einen: "Arbeitsverdienst, den der Berechtigte während des Bezugs von Kriegsschadenrente erzielt, bleibt auch dann nicht außer Ansatz, wenn er unter Raubbau an der Gesundheit erzielt worden ist." Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 2. Dezember 1964 (BVerwG IV C 139.64 [ZLA 1965, 72]) entschieden, nachdem frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. September 1959 - BVerwG III C 133.58 - [Buchholz 427.3 § 267 LAG Nr. 43]) dazu geführt hatte, § 267 Abs. 2 Nr. 3 LAG einen Satz des Inhalts anzufügen, daß Einkünfte nicht angerechnet werden, die bis zu dem Zeitpunkt, in dem über die Zuerkennung der Unterhaltshilfe entschieden wird, unter nachhaltiger Schädigung der Gesundheit erzielt worden sind (§ 1 Nr. 16 Buchst. c des 17. ÄndG LAG vom 4. August 1964 [BGBl. I S. 585]). - BVerwG, 26.10.1966 - V C 2.65
Umwandlung eines Darlehens in eine Hauptentschädigung - Gleichzeitiger Antrag auf …
Danach wir die 1953 der Klägerin zu 2) gegebene Belehrung, die Einkommenshöchstgrenze werde durch die Einkünfte des Klägers zu 1) überschritten und hindere seine Einweisung in die Unterhaltshilfe auch unter Berücksichtigung der jetzt gültigen Fassung des § 267 Abs. 2 Nr. 3 LAG, unzutreffend (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 139.64 - [ZLA 1965, 72 = RLA 1965, 250]), wie die insoweit von der Revision nicht angegriffenen und daher bindenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts ergeben. - BVerwG, 22.04.1968 - V B 70.67
Rechtsmittel
Wenn nun das jetzt angefochtene Urteil sich gerade darüber ausläßt, daß mit einer solchen Darstellung die bestehende Unklarheit, ob solche Einkünfte auch während des Bezuges von Unterhaltshilfe anzurechnen seien, nicht behoben worden sei, daß diese Klärung aber durch das in der hier angefochtenen Entscheidung ebenfalls erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 139.64 - erfolgt sei, so zeigt dies bereits, daß das angefochtene Urteil nicht auf einer Abweichung von dem Urteil vom 22. November 1963 beruht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
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