Rechtsprechung
| BVerwG, 29.05.1970 - IV C 141.68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 125, 133 BBauG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhältnis des Straßensicherungsvertrags [Bayern] zum Erschließungsbeitragsrecht nach Inkrafttreten des BBauG; Voraussetzungen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für neue Straßen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.10.1968 - 216 VI 65
- BVerwG, 29.05.1970 - IV C 141.68
Papierfundstellen
- BVerwGE 35, 222
- ZMR 1970, 381
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.10.1968 - IV C 94.67
Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung von für Straßen
Auszug aus BVerwG, 29.05.1970 - IV C 141.68
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für neue Straßen kann nur erfolgen, wenn ein entsprechender Bebauungsplan vorliegt oder die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen von einem Bebauungsplan abgesehen werden kann (Fortführung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 94.67).Der erkennende Senat hat einen Bebauungsplan in der Sache BVerwG IV C 94.67 auch als Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für erforderlich gehalten.
- BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67
Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1970 - IV C 141.68
Der sog. Straßensicherungsvertrag in Bayern steht der Anwendung des neuen Erschließungsbeitragsrechtes für Straßen, die nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt worden sind, nur dann entgegen, wenn in ihm über seinen eigentlichen Sicherungscharakter hinaus eine Ablösung der Beitragspflicht für alle Zeiten vereinbart worden ist (Fortführung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 56.67 und BVerwG IV C 93.67).Der erkennende Senat hat bereits mehrfach, insbesondere in der Sache BVerwG IV C 93.67 (VerwRspr. 20, 951) entschieden, daß sich ein solcher Vortrag auf Erschließungsbeiträge für Anlagen, die unter der Geltung des neuen Erschließungsrechtes hergestellt worden sind, nur dann auswirken kann, wenn er über seinen Sicherungscharakter hinaus die Beitragsverpflichtung des Bürgers für alle Zeiten ablösen wollte.
- BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63
Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1970 - IV C 141.68
Sein Überleitungsrecht regelt in den §§ 133 Abs. 4, 180 BBauG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwG I C 88.63 (BVerwGE 18, 80) nur solche Fälle, in denen die Erschließungsanlage bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt war. - BVerwG, 21.05.1969 - IV C 56.67
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung der Eigentümer von bereits bebauten …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1970 - IV C 141.68
Der sog. Straßensicherungsvertrag in Bayern steht der Anwendung des neuen Erschließungsbeitragsrechtes für Straßen, die nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt worden sind, nur dann entgegen, wenn in ihm über seinen eigentlichen Sicherungscharakter hinaus eine Ablösung der Beitragspflicht für alle Zeiten vereinbart worden ist (Fortführung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 56.67 und BVerwG IV C 93.67).
- BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …
Die Herstellung einer öffentlichen Straße erfordert nach § 125 Abs. 1 BBauG dann keinen Bebauungsplan, wenn die Herstellung vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes bereits so weit fortgeschritten war, daß eine planerische Festsetzung darauf keinen Einfluß mehr hätte nehmen können (im Anschluß an das Urteil vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222).Das Vorliegen eines Bebauungsplans und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde (§ 125 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BBauG) hat der Senat Jedoch nicht für alle Fälle eines solchen "Erschlossenseins" für entbehrlich erklärt, sondern nur dann, wenn der Ausbau, der Erschließungsanlage bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes begonnen worden war (vgl. Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 - und Urteil vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222 [225]), d.h. - um es genauer auszudrücken - dann, wenn sich auf Grund der vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes durchgeführten Ausbauarbeiten Umfang und Führung der Erschließungsanlage schon derart abzeichneten, daß es unnötig wäre, zu ihrer Festsetzung noch eine förmliche Planungsentscheidung herbeizuführen, weil eine solche auf die Herstellung der Straße keinen Einfluß mehr hätte nehmen können.
- BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72
Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats u.a. im Urteil vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - (BVerwGE 35, 222) entsteht die Beitragspflicht nur, wenn ein Bebauungsplan für die Erschließungsanlage vorliegt oder die Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen nach § 125 Abs. 2 BBauG hiervon abgesehen werden kann. - BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 54.85
Heranziehungsverfahren - Billigkeitserlaß - Vereinbarung - Beitragspflicht - …
Eine vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Gemeinde und einem Grundstückseigentümer kann das Entstehen einer Erschließungsbeitragspflicht für eine nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erstmalig endgültig hergestellte beitragsfähige Erschließungsanlage nur dann verhindern, wenn die Vertragspartner eindeutig verabredet haben, daß das Entstehen einer Beitragspflicht für alle Zeiten und ohne Rücksicht auf die jeweilige Gesetzeslage ausgeschlossen sein soll (im Anschluß an das Urteil vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222 ).Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteile vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 ), an der festzuhalten ist.
- BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 83.11
Willenserklärung; Bindungswirkung für das Revisionsgericht
Rn. 2 1. Eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt nicht in Betracht, weil die Beschwerde keine fallübergreifende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung formuliert, sondern lediglich streitfallbezogen danach fragt, ob dem zwischen den Beteiligten geschlossenen Grundstückskaufvertrag vom 20. September 1960 im Sinne der in der Beschwerdebegründung dargestellten und vom Verwaltungsgerichtshof angewandten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Urteile vom 29. Mai 1970 - BVerwG 4 C 141.68 - BVerwGE 35, 222 = Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 36 S. 18, vom 12. Juni 1970 - BVerwG 4 C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 8 und vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 54.85 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 27 S. 37) mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu entnehmen ist, dass die Vertragspartner das spätere Entstehen einer Beitragspflicht schlechthin ausschließen und die Beitragspflicht für alle Zeiten ablösen wollten.Rn. 4 2. Soweit die Beschwerde rügt, der Verwaltungsgerichtshof sei von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1970 - BVerwG 4 C 141.68 - und vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 54.85 - (…beide a.a.O.) abgewichen, ist eine Divergenz i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargetan.
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01
Vorhandensein einer Erschließungsanlage; einheitliche Erschließungsanlage; …
Diese Voraussetzung ist demnach nur erfüllt, wenn die entsprechende Vereinbarung - unter Berücksichtigung der insoweit beachtlichen Umstände - einzig die Deutung zulässt, die Vertragspartner hätten das spätere Entstehen einer Beitragspflicht schlechthin ausschließen wollen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29.5.1970 - IV C 141.68 -, BVerwGE 35, 222, Beschluss vom 27.8.1987 - 8 B 81.87 - vgl. ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 9.3.2000 - 3 A 3611/96 und vom 22.9.1999 - 3 A 6634/95 - BayVGH, Urteil vom 1.10.1990 - 6 B 87.01751 -, BayVBl. 1991, 437;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 22 Rdnr. 8). - BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81
Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung …
Zutreffend geht das Berufungsgericht entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4, vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222 [224] und vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 3.72 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 4) davon aus, daß die Erhebung eines Erschließungsbeitrags eine nach § 125 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BBauG rechtmäßige Herstellung der Erschließungsanlage voraussetzt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2000 - 3 A 3611/96
Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags für die erstmalige Herstellung einer …
Rn. 44 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1970 - IV C 141.68 -, BVerwGE 35, 222 (223), Beschluß vom 27. August 1987 - 8 B 81.87 - vgl. ferner Urteil des Senats vom 22. September 1999 - 3 A 6634/95 - BayVGH, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 6 B 87.01751 -, BayVBl. 1991, 437; Driehaus Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl., § 22 Rdnr. 8 m.w.N. - BVerwG, 28.11.1975 - IV C 47.74
Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Entbehrlichkeit eines …
Die Herstellung einer öffentlichen Straße erfordert nach § 125 Abs. 1 BBauG dann keinen Bebauungsplan, wenn die Herstellung vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes bereits so weit fortgeschritten war, daß eine planerische Festsetzung darauf keinen Einfluß mehr hätte nehmen können (im Anschluß an dasUrteil vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222).Das Vorliegen eines Bebauungsplans und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde (§ 125 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BBauG) hat der Senat jedoch nicht für alle Fälle eines solchen "Erschlossenseins" für entbehrlich erklärt, sondern nur dann, wenn der Ausbau der Erschließungsanlage bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes begonnen worden war (vgl.Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 undUrteil vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222 [225]), d.h. - um es genauer auszudrücken - dann, wenn sich auf Grund der vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes durchgeführten Ausbauarbeiten Umfang und Führung der Erschließungsanlage schon derart abzeichneten, daß es unnötig wäre, zu ihrer Festsetzung noch eine förmliche Planungsentscheidung herbeizuführen, weil eine solche auf die Herstellung der Straße keinen Einfluß mehr hätte nehmen können.
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2024 - 2 S 184/24
Voraussetzungen der Erfüllung des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses; …
Rn. 43 Unabhängig davon sollte mit der am 10.12.1912 geschlossenen Vereinbarung bei sachgerechter Auslegung keine Ablösung im Sinne einer vorgezogenen Abgeltung des Beitrags vereinbart werden, die nach dem Willen der damaligen Vertragsparteien das künftige Entstehen einer Beitragsschuld ausschließen sollte (vgl. allgemein zu vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes abgeschlossenen Vereinbarungen über nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erstmalig endgültig hergestellte beitragsfähige Erschließungsanlagen BVerwG, Beschluss vom Beschluss vom 27.08.1987 - 8 B 81.87 - Urteil vom 29.05.1970 - IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.02.2002 - 2 S 2327/01 - juris Rn. 33 mwN). - BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 26.81
Anwendbarkeit des Zustimmungserfordernisses nach § 125 Absatz 2 Satz 2 …
Zutreffend geht das Berufungsgericht entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4, vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222 [224] und vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 3.72 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 4) davon aus, daß die Erhebung eines Erschließungsbeitrags eine nach § 125 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BBauG rechtmäßige Herstellung der Erschließungsanlage voraussetzt. - BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72
Begriffe der "einzelnen Erschließungsanlage", des "Abschnitts" einer …
- BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72
Heranziehung zur Zahlung eines Erschließungsbeitrages - Abhängigkeit der …
- BVerwG, 09.06.1976 - IV C 58.74
Rückwirkende Änderung einer Beitragssatzung; Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans …
- BVerwG, 23.05.1975 - IV C 51.73
Nachträgliche Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zum Ausbau einer …
- BVerwG, 05.11.2001 - 4 B 75.01
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2000 - 3 A 3614/96
Heranziehung zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige …
- BVerwG, 02.03.1973 - IV C 41.71
Eigenanteil der Gemeinde am Erschließungsaufwand bei Übertragung der Erschließung …
- VG Münster, 08.05.2008 - 3 K 465/06
Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei nicht wirksamem Bebauungsplan; Folgen der …
- VGH Bayern, 25.04.2008 - 6 ZB 06.284
Erschließungsbeitragsrecht; Abweichung vom Bebauungsplan; Grundzüge der Planung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1992 - 2 L 184/91
- VG München, 14.10.2008 - M 2 K 07.2217
Erschließungsanlage; endgültige Herstellung; Abweichung vom Bebauungsplan.
- BVerwG, 06.01.1984 - 8 B 162.83
Vorliegen eines Bebauungsplans als Voraussetzung der Erhebung von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1980 - 2 B 63/80
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Missachtung des …
- BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 259.79
Bestimmtheit der Regelung einer Erschließungsbeitragssatzung - Beachtung des …
- VG Wiesbaden, 18.06.1976 - II/2 E 180/75
Vorausleistung auf einen zukünftigen Erschließungsaufwand; Erkennbarkeit des …
- VG München, 28.04.2009 - M 2 K 08.2444
Erschließungsbeitrag; erstmalige Herstellung; frostsicherer Unterbau; Verzicht; …
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