Rechtsprechung
| BVerwG, 16.03.1966 - IV C 142.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Heranziehung von Straßenbaukosten, Kanalisierungskosten, Gaskosten und Wasserleitungskosten - Beitragspflicht für Erschließungsanlagen - Voraussetzungen für die Beitragspflicht für Erschließungsanlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 05.11.1964 - 148 IV 63
- BVerwG, 16.03.1966 - IV C 142.65
Papierfundstellen
- ZMR 1966, 337
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63
Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von …
Auszug aus BVerwG, 16.03.1966 - IV C 142.65
Hiernach ist nicht zweifelhaft, daß eine Beitragspflicht gemäß § 180 Abs. 2 BBauG schon deshalb nicht entstehen konnte, weil sie bereits als erfüllt anzusehen war (vgl. auch Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwGE 18, 80 [82, 89] -). - BVerwG, 28.09.1965 - IV C 50.65
Auszug aus BVerwG, 16.03.1966 - IV C 142.65
Auch insoweit ist, zunächst in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil, der verklagten Stadt und den sonstigen Beteiligten davon auszugehen, daß das Entstehen können einer Beitragspflicht im Sinne von § 180 Abs. 2 BBauG nicht schlechthin jede nur denkbare Möglichkeit erfaßt, sondern auf normale, typischerweise eintretende Baufälle einzugrenzen ist (so ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Urteilen vom 25. Februar 1964 - a.a.O. - undvom 28. September 1965 - BVerwG IV C 50.65 -, die auch die verklagte Stadt nicht in Frage stellen will).
- BVerwG, 05.10.1966 - IV C 217.65
Erschließungsbeiträge i.S.d. Vorschriften des Bundesbaugesetzes (BBauG) - …
Fortsetzung und Ergänzung der Rechtsprechung des I. Senats im Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - (BVerwGE 18, 80) und des erkennenden Senats im Urteil vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65.Dafür, ob nach bisherigem Recht eine Beitragspflicht entstehen konnte, ist nicht jede denkbare Entstehungsmöglichkeit erheblich, vielmehr kommt es darauf an, ob die Beitragspflicht (bei unterstellter Fortgeltung alten Rechts) typischerweise entstanden wäre (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 -, a.a.O., und BVerwG I C 100.63 in KStZ 1964, 243, sowie vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65 -).
Der Senat hat dies auch schon in seiner Entscheidung vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65 -, der ein insoweit vergleichbarer Fall zugrunde lag, freilich mehr am Rande, zum Ausdruck gebracht.
- BVerwG, 05.10.1966 - IV C 193.65
Überleitung eines Anliegerbeitragsrechts - Beitragspflicht für ein an einer bei …
Fortsetzung und Ergänzung der Rechtsprechung des I. Senatsim Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - (BVerwGE 18, 80) und des erkennenden Senatsim Urteil vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65 -.Der Senat hat dies auch schon in seinerEntscheidung vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65 -, der ein insoweit vergleichbarer Fall zugrunde lag, freilich mehr am Rande, zum Ausdruck gebracht.
- BVerwG, 28.06.1971 - IV B 55.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beitragspflicht für …
Der Senat hat sich in BVerwG IV C 142.65 (BBauBl. 1966, 562) lediglich vorbehalten, die Grenzen der in § 180 Abs. 2 BBauG durch die Wörter "entstehen konnte" angesprochenen Möglichkeit der Entstehung einer Beitragspflicht zu überprüfen und diese Möglichkeit nur im Rahmen eines typischen Ablaufes der baulichen Entwicklung anerkannt. - BVerwG, 10.02.1967 - IV C 108.65
Erhebung von Erschließungsbeiträgen für bereits vor dem Inkrafttreten des …
Eine solche weitere Bebauung des Grundstückes muß vielmehr bei einer geordneten baulichen Entwicklung als typisch angesehen werden können (Urteil vom 16. März 1966 - BVerwG IV C 142.65 - [BBauBl. 1966, 562]). - BVerwG, 09.09.1966 - IV B 31.66
Rechtsmittel
Daß von einer Beitragspflicht im Sinne dieser Vorschrift auch bei der bisherigen bayerischen Regelung auszugehen ist, nach der eine Baugenehmigung von der vertraglichen Verpflichtung zur Leistung eines Anliegerbeitrages abhängig gemacht werden konnte, hat der beschließende Senat bereits in der Sache BVerwG IV C 142.65 (Urteil vom 16. März 1966) zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht.
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