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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1969 - IV C 142.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1574
BVerwG, 29.10.1969 - IV C 142.68 (https://dejure.org/1969,1574)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1969 - IV C 142.68 (https://dejure.org/1969,1574)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1969 - IV C 142.68 (https://dejure.org/1969,1574)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67

    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - IV C 142.68
    Allerdings kann eine Teilanlage, die seinerzeit als solche für endgültig gehalten wurde, nicht mehr auf Kosten der Beitragspflichtigen geändert werden (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 82.67 - in ZMR 1969, 249).
  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - IV C 142.68
    Die Teilanlage unterliegt in diesem Falle dem alten Recht, da sie als solche vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt worden ist (Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - in ZMR 1968, 277).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 92.66

    Begriff der Fertigstellung bzw. der endgültigen Herstellung einer Straße - …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1969 - IV C 142.68
    Ob die Straße zu dieser Zeit bereits endgültig hergestellt war, entscheidet das Berufungsgericht mit bindender Wirkung auch für das Revisionsgericht, da insoweit über früheres Landesrecht zu entscheiden ist (Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 92.66 - in ZMR 1969, 252).
  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands; …

    Soweit sich diese Parkbahnen auf bereits früher hergestellten Teilanlagen der Straße befinden, sind sie von der Klägerin zu Recht außer Ansatz gelassen worden, da eine seinerzeit endgültig hergestellte Teilanlage nicht mehr auf der Grundlage der §§ 127 ff. BBauG auf Kosten der Anlieger geändert werden kann (Urteil vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 142.68 - und Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 82.67 - in BayVBl. 1969, 172).
  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 24.69

    Pflicht zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen nach einem …

    Eine endgültig hergestellte Teilanlage kann aber nach BVerwG IV C 142.68 nicht mehr auf Kosten der Anlieger geändert werden (Buchholz 406.11, § 127 BBauG Nr. 7).
  • BVerwG, 22.02.1972 - IV B 149.71

    "Herstellung" einer Erschließungsanlage - Anwendbarkeit früheren Landesrechts …

    In Bayern war nach dem Urteil vom 29. Oktober 1968 - BVerwG IV C 142.68 - eine Abspaltung der Kosten für Teilanlagen auch ohne besondere Rechtsgrundlage möglich.
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