Rechtsprechung
| BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 11.10.1960 - Xa VGL 180/60
- BVerwG, 04.08.1961 - IV C 149.61
- BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 27.11.1958 - III C 129.57
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Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61
Mit der gegen etwaige Mißbräuche gerichteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über den Zeitpunkt, an dem das Familienband spätestens bestanden haben muß (BVerwGE 8, 43; Urteil BVerwG IV C 185.57 vom 16. April 1959, ZLA 1959, 196 = Mtbl. - BVerwG, 18.12.1959 - IV C 238.59
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Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61
Der Senat hat bereits in seinem Urteil BVerwG IV C 238.59 vom 18. Dezember 1959 (ZLA 1960, 165; IFLA 1960, 134) ausgesprochen, daß diese Betrachtung nicht ohne weiteres im Lastenausgleichsrecht zu übernehmen ist, weil hier besondere, zeitliche Anforderungen an die Person des Aufnehmenden gestellt werden, die im Bundesvertriebenengesetz fehlen. - BVerwG, 16.04.1959 - IV C 185.57
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Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61
Mit der gegen etwaige Mißbräuche gerichteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über den Zeitpunkt, an dem das Familienband spätestens bestanden haben muß (BVerwGE 8, 43; Urteil BVerwG IV C 185.57 vom 16. April 1959, ZLA 1959, 196 = Mtbl.
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1956 - 1 A 73/56
Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61
Mit einem einfachen Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 18. Oktober 1956 (DÖV 1957 S. 431) läßt sich dies allerdings nicht rechtfertigen. - BVerwG, 24.06.1959 - VI C 382.56
Familienzusammenführung von Ehegatten i.S.d. § 4 Abs. 3 Gesetz zu Art. 131 GG als …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61
BAA 1959, 477; für das Beamtenrecht: BVerwGE 9, 33), gerät solche Auffassung nicht in Gegensatz. - BVerwG, 18.12.1957 - IV C 267.57
Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61
Daß der Kläger sich im Besitze des Vertriebenenausweises A befindet, ist nur geeignet, seine Eigenschaft als Vertriebener darzutun, befreit aber nicht von der Prüfung der Antragsberechtigung nach § 230 LAG (BVerwGE 6, 69). - BVerwG, 02.10.1959 - IV C 317.58
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Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61
Die Feststellung des Hausratverlustes bei der Gewährung der ersten Rate der Hausratentschädigung bindet zwar für deren weitere Raten (BVerwGE 9, 187); sie hat aber, obwohl sie auf den einen Feststellungsantrag - hier: der Vertreibungsschäden - zurückgeht, keine Wirkung über den Bereich "Hausrat" hinaus. - BVerwG, 24.10.1958 - III C 47.57
Offene Handelsgesellschaft (OHG) als Tabakimportunternehmen - Gewährung von …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61
Daß Vortragen, zu denen auch die Antragsberechtigung gehört, für jede Ausgleichsleistung trotz gleicher Rechtslage selbständig zu prüfen sind, ist seit langem geklärt; dies ist sogar für Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente, obwohl sie unter dem gemeinsamen Oberbegriff Kriegsschadenrente stehen (§ 263 des Lastenausgleichsgesetzes - LAG -), entschieden (BVerwGE 7, 285 [BVerwG 24.10.1958 - III C 47/57], ferner Urteil BVerwG IV C 118.58 vom 12. Juni 1959 - RLA 59, 286 -). - BVerwG, 03.08.1961 - VIII B 18.61
Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen Sowjetzonenflüchtling
Auszug aus BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61
Diese Änderung ist zudem, obwohl sie sich keine Rückwirkung beilegt, als Klarstellung aufzufassen und deshalb auch auf Tatbestände anzuwenden, die sich vor ihrem Inkrafttreten ereignet haben (zu vgl. Beschlüsse BVerwG VIII B 18.61 und BVerwG VIII B 24.61, beide vom 3. August 1961).
- BVerwG, 17.11.1961 - IV C 339.60
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So ist die Rechtsprechung beider mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts bisher eindeutig davon ausgegangen, daß die Bindungswirkung auch auf dem Gebiete des Lastenausgleiches besteht (BVerwG III C 150.57 in BVerwGE 6, 42; BVerwG IV C 267.57 in BVerwGE 6, 695 BVerwG IV C 306.56 in ZLA 58, 203; BVerwG IV C 149.57 in ZLA 59, 56; BVerwG IV C 38.58 in ZLA 58, 150 sowie BVerwG IV C 149.61 Urteil vom 22. September 1961).Gerichte bejaht worden (BVerwG IV C 267.57 und BVerwG IV C 149.61).
Dabei ist auch bereits die Frage bejaht worden, ob die Ausgleichsämter solange selbst über die Vertriebeneneigenschaft entscheiden dürfen, wie noch keine Entscheidung der Flüchtlingsbehörden ergangen ist (BVerwG III C 150.57, IV C 149.61).
In sachlicher Hinsicht hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen, daß die Ausgleichsbehörden an die Vertriebenenausweise nur insoweit gebunden sind, als in ihnen die Eigenschaft des Ausweisinhabers als eines Vertriebenen festgestellt wird, daß jedoch die an Erfüllung bestimmter Stichtagsvoraussetzungen geknüpfte Berechtigung zum Empfange von Ausgleichsleistungen in eigener Zuständigkeit durch die Ausgleichsbehörden geprüft werden kann (BVerwG IV C 267.57; BVerwG IV C 149.61).
- BVerwG, 14.12.1964 - III B 129.64
Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bindung der …
Bestätigung von BVerwG IV C 149.61 und BVerwG VIII C 361.59; Bindung der Ausgleichsbehörden an ablehnende Bescheide der Flüchtlingsbehörden.Diese Erkenntnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 149.61 - undvom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 361.59 -), und da kein Werfahrensmangel ersichtlich ist, auf dem das angefochtene Urteil beruhen könnte, ist keine der Voraussetzungen gegeben, die gemäß § 132 Abs. 2 VwGO die Zulassung der Revision rechtfertigen.
- BVerwG, 18.05.1962 - IV B 23.62
Versagung des Armenrechts - Erstreckung der Bindungswirkung des § 15 Abs. 5 S. 1 …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß sich die Bindungswirkung des § 15 Abs. 5 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung vom 14. August 1957 (BGBl. I S. 1215 ber. S. 1330) - BVFG - nur auf den Status als Vertriebener erstreckt, nicht aber auf die Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen, insbesondere, weil die Voraussetzungen des § 10 BVFG einerseits und die des § 230 LAG andererseits nicht völlig übereinstimmen und zumindest bei besonderer Sachlage auseinanderfallen (BVerwG, Urteile vom 18. Dezember 1957 - BVerwG IV C 267.57 -, ZLA 1958, 86 = BVerwGE 6, 69, vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 149.61 -, vom 17. November 1961 - BVerwG IV C 339.60 -), und daß die Bindung, die § 15 Abs. 5 Satz 1 BVFG anordnet, auch für Verwaltungsgerichte verbindlich ist (BVerwG. Beschluß vom 26. Oktober 1961 - BVerwG IV B 104.61 -). - BVerwG, 20.03.1962 - IV B 152.61
Bestehen einer Bindungswirkung der Ausgleichsbehörden und Verwaltungsgerichte an …
Die Entscheidung über den Ausweis bindet insoweit gemäß § 15 Abs. 5 BVFG n.F. - wie der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat - Ausgleichsbehörden und Verwaltungsgerichte (BVerwG, Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 149.61 - Beschluß vom 26. Oktober 1961 - BVerwG IV B 104.61 -).
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