Rechtsprechung
| BVerwG, 14.06.1957 - IV C 150.55 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 29.03.1961 - IV C 209.60
Einordnung des Gläubigers einer hypothekarisch gesicherten Forderung als vom …
Von Hinterlegungsgeld bei Gerichtskassen ist im Urteil BVerwG IV C 150.55 vom 14. Juni 1957 ([WM 1957, 1266]; Zusammenstellung 1960, 274 [275] Nr. 13) ausgesprochen, es sei keine Sparanlage; dies bezog sich, wo es besonders einleuchtet, auf Geld, das bei der Strafverfolgung als Erlös der Diebesbeute sichergestellt worden war; es kann rechtlich aber auch keinen Unterschied machen, wenn das Hinterlegungsgeld an die Stelle einer Sparanlage getreten war, also etwa aus Ablösung einer Hypothekenschuld, Auszahlung einer Lebensversicherungssumme, Ablösung aufgerufener Wertpapiere oder dgl. - BVerwG, 21.08.1961 - III B 181.59
Forderung auf Auszahlung einer hinterlegten Summe als eine vor der …
Auch fehlen der Hinterlegung alle sonstigen Merkmale eines Sparguthabens (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1957 - BVerwG IV C 150.55 - und vom 29. März 1961 - BVerwG IV C 209.60 -).
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