Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.1962 - IV C 150.62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2008 - 12 A 144/06 Rn. 56 Schenke, VwGO, 15. Auflage 2007, § 108 Rn. 15, ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. u.a. Urteil vom 25. März 1964 - IV C 150.62 - BVerwGE 18, 168 (173),.
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2010 - 4 L 236/08
Beweislast bei der Unaufklärbarkeit einer Taufe
Rn. 7 Zwar weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass nach der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 25.03.1964 - BVerwG IV C 150.62 -, BVerwGE 18, 168 ;… Urt. v. 26.02.1965 - BVerwG VII C 71.63 -, BVerwGE 20, 295 ;… Urt. v. 07.07.1966 - BVerwG III C 219.64 -, BVerwGE 24, 294 ) die Feststellungslast dann nicht mehr bei der sie grundsätzlich tragenden Behörde liegt, wenn die Unerweislichkeit der Taufe auf einem gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden unlauteren Verhalten des Begünstigten beruht, wobei dieses Verhalten zumindest Fahrlässigkeit voraussetzt. - BVerwG, 26.02.2001 - 4 B 15.01
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche …
Die Beschwerde macht schließlich geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1964 - BVerwG 4 C 150.62 - (BVerwGE 18, 168) ab.
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