Rechtsprechung
| BVerwG, 20.08.1955 - IV C 151.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Schleswig, 07.10.1954 - 7 K 374/54
- BVerwG, 20.08.1955 - IV C 151.54
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 26.10.1961 - III C 113.59
Entschädigung nach dem Währungsausgleichsgesetz (WAG) - Begriff des Decknamens - …
Beide mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es sich um einen Decknamen nicht handelt, wenn lebende und überdies nahe verwandte Personen in dem Sparbuch als Gläubiger der Spareinlage eingetragen sind, weil der Begriff des Decknamens eine Phantasiebezeichnung erfordere(Urteile vom 17. Januar 1957 - BVerwG III C 55.56 - [BVerwGE 4, 245] undvom 19. Dezember 1957 - BVerwG III C 55.57/III C 125.55 - sowievom 11. März 1955 - BVerwG IV C 72.54 - undBeschluß vom 20. August 1955 - BVerwG IV C 151/54 -).
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