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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.03.1960

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1960 - IV C 154.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1887
BVerwG, 13.05.1960 - IV C 154.59 (https://dejure.org/1960,1887)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1960 - IV C 154.59 (https://dejure.org/1960,1887)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1960 - IV C 154.59 (https://dejure.org/1960,1887)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.07.1957 - III C 172.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1960 - IV C 154.59
    Soweit er nicht ausgeglichen ist, kann er jedenfalls unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt als rechtserhebliche Existenzgrundlage angesehen werden, und zwar auch nicht unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht offenbar übersehenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach unter besonderen Umständen auch ein den gesetzlichen Grundbetrag nicht erreichender Sparerschaden einen Existenzverlust darstellen kann (BVerwG III C 172.56 in BVerwGE 5, 210 [BVerwG 11.07.1957 - III C 172/56]; BVerwG IV C 9.56 in ZLA 1957 S. 254, RLA 1957 S. 251, IFLA 1957 S. 288).
  • BVerwG, 11.10.1957 - IV C 284.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1960 - IV C 154.59
    Die Berücksichtigung der neuen Rechtslage wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar grundsätzlich erforderlich gewesen (BVerwG IV C 284.56 in IFLA 1958 S. 79; DVBl. 1958 S. 655).
  • BVerwG, 27.10.1955 - IV C 105.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1960 - IV C 154.59
    Der erkennende Senat hat dies auch für alle die Fälle bejaht, in denen der Gesetzgeber nicht ausdrücklich auf diese Voraussetzung des ursächlichen Zusammenhangs hingewiesen hat (BVerwG IV C 105.55 in ZLA 1956, 41).
  • BVerwG, 22.03.1957 - IV C 9.56
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1960 - IV C 154.59
    Soweit er nicht ausgeglichen ist, kann er jedenfalls unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt als rechtserhebliche Existenzgrundlage angesehen werden, und zwar auch nicht unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht offenbar übersehenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach unter besonderen Umständen auch ein den gesetzlichen Grundbetrag nicht erreichender Sparerschaden einen Existenzverlust darstellen kann (BVerwG III C 172.56 in BVerwGE 5, 210 [BVerwG 11.07.1957 - III C 172/56]; BVerwG IV C 9.56 in ZLA 1957 S. 254, RLA 1957 S. 251, IFLA 1957 S. 288).
  • BVerwG, 28.10.1964 - IV C 89.64

    Erneute sachlich-rechtliche Nachprüfung eines wiederholten Verwaltungsaktes - …

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht einen Sparerschaden dann nicht mehr für ursächlich gehalten, wenn dieser durch einen Geldbetrag ausgeglichen worden war, den der Kläger von anderer Seite erhalten hatte (BVerwG IV C 154.59 in RLA 1960, 316).
  • BVerwG, 08.09.1961 - IV C 315.60

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 27. Oktober 1955 (BVerwG IV C 105.55; ZLA 56 S. 41) und 13. Mai 1960 (BVerwG IV C 154.59; ZLA 61 S. 59) ausgeführt hat, zieht sich, wie schon durch das vorangegangene Soforthilferecht - zu vgl. § 30 Nr. 1 SHG -, so durch das gesamte Lastenausgleichsrecht der allgemeine Rechtsgedanke, daß Leistungen nur zum Ausgleich einer Bedürftigkeit gewährt werden, die durch eines der in diesen Gesetzen für rechtserheblich erklärten Schadensereignisse noch verursacht ist.
  • BVerwG, 18.09.1961 - III B 151.61

    Rechtsmittel

    Diese selbständig vorzunehmende Würdigung (vgl. Urteil vom 19. September 1960 - BVerwG III C 13.60 - [ELA 1961 S. 59 = ZLA 1961 S. 89]) des von der Heimatauskunftstelle erstatteten Gutachtens wirft keine grundsätzlichen Rechtsfragen auf, da sie den hier vorliegenden Einzelfall betrifft.
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   BVerwG, 15.03.1960 - IV C 154.59   

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BVerwG, 15.03.1960 - IV C 154.59 (https://dejure.org/1960,5261)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1960 - IV C 154.59 (https://dejure.org/1960,5261)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1960 - IV C 154.59 (https://dejure.org/1960,5261)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 28.10.1964 - IV C 89.64

    Erneute sachlich-rechtliche Nachprüfung eines wiederholten Verwaltungsaktes - …

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht einen Sparerschaden dann nicht mehr für ursächlich gehalten, wenn dieser durch einen Geldbetrag ausgeglichen worden war, den der Kläger von anderer Seite erhalten hatte (BVerwG IV C 154.59 in RLA 1960, 316).
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