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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.02.1955

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.07.1955 - IV C 158.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,294
BVerwG, 05.07.1955 - IV C 158.54 (https://dejure.org/1955,294)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1955 - IV C 158.54 (https://dejure.org/1955,294)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1955 - IV C 158.54 (https://dejure.org/1955,294)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1572
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1954 - III C 7.54
    Auszug aus BVerwG, 05.07.1955 - IV C 158.54
    Die freie richterliche Beweiswürdigung hat durch die angezogene Bestimmung keine Einschränkung erfahren (vgl.Beschluß des erkennenden Senats vom 30. November 1954 - IV B 17.54 - und Beschluß III C 7.54/B 119.54 vom 16. Dezember 1954).
  • BVerwG, 30.11.1954 - IV B 17.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.07.1955 - IV C 158.54
    Die freie richterliche Beweiswürdigung hat durch die angezogene Bestimmung keine Einschränkung erfahren (vgl.Beschluß des erkennenden Senats vom 30. November 1954 - IV B 17.54 - und Beschluß III C 7.54/B 119.54 vom 16. Dezember 1954).
  • BVerwG, 27.01.1956 - IV B 85.55

    Auswertung der Versorgungsvorgänge bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes …

    Da bereits im Kriegsschadenrentenantrag vom 16. Dezember 1952 auf die Fragen nach den Einkommensverhältnissen angegeben war, die Klägerin beziehe Grundrente und Ausgleichsrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, letztere solle aber wegfallen, und da bereits aus dem eingehefteten Schreiben des Versorgungsamtes vom 30. Oktober 1953 hervorging, daß ein Berufungsverfahren schwebte, hatte das Verwaltungsgericht nach der Rechtsprechung des Senats (zu vergleichen IV C 9.53 vom 4. Juni 1954 - zu SHG - und IV C 158.54 vom 5. Juli 1955 - RLA 1955 S. 315 -) die Pflicht, auch ohne Antrag der Klägerin von sich aus die Versorgungsvorgänge heranzuziehen; denn bereits von den darin zu vermutenden Gutachten war eine Verwertbarkeit für die von ihm zu entscheidende Frage der Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Lastenausgleichsrechts zu erwarten, und zwar hier umsomehr, als die Klägerin, die die Altersgrenze des § 41 Abs. 1 Buchst. b des Bundesversorgungsgesetzes - BVersorgG - 50. Lebensjahr - damals noch nicht erreicht und für kein Kind zu sorgen hatte (§ 41 Abs. 1 Buchst. c BVersorgG), Ausgleichsrente nur wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten konnte.

    Daß der Begriff der Erwerbsunfähigkeit nach § 41 Abs. 2 BVersorgG von dem gleichen Begriff in § 265 LAG nicht wesentlich abweicht und daß beide Gesetzesstellen wiederum auf dem Invaliditätsbegriff des § 1254 RVO fußen, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Juli 1955 (IV C 158.54) ausgesprochen und auch hierbei schon ausgeführt, daß bei dieser nahen Verwandschaft der angeführten Gesetzesstellen eine einheitliche und zusammenfassende Beurteilung geboten sei, um unterschiedliche Ergebnisse tunlichst auszuschließen.

  • BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55

    Rechtsmittel

    Da alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen sind, insbesondere Akten der Sozialversicherung und dergleichen (Urteil des erkennenden Senats vom 5. Juli 1955 - IV C 158.54 - RLA 1955, 315), ist zu gehöriger Aufklärung auch das Heranziehen der LVA-Akte und der Arbeitsamtsvorgänge geboten, in denen sich ebenfalls ärztliche Gutachten befinden werden.
  • BVerwG, 30.11.1961 - III C 145.61

    Rechtsmittel

    Der Vortrag der Klägerin, sie sei bereits bei einer Untersuchung für die Landesversicherungsanstalt Hannover als erwerbsunfähig bezeichnet worden, hätte das Landesverwaltungsgericht daher veranlassen müssen, die Akten der Landesversicherungsanstalt anzufordern und bei der Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1955 - BVerwG IV B 57.54 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 18 zu § 265 LAG]; vom 5. Juli 1955 - BVerwG IV C 158.54 - [Buchholz a.a.O. Nr. 19 zu § 265 LAG];… vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV B 85.55 - [Buchholz a.a.O. Nr. 21 a zu § 265 LAG]; vom 22. September 1960 - BVerwG III C 205.60 -).
  • BVerwG, 18.11.1955 - IV C 76.55

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 5. Juli 1955 - IV C 158.54 - (RLA 1955, 315) sogar ausdrücklich ausgesprochen, es obliege den Verwaltungsgerichten, durch Heranziehung von Akten der Sozialversicherung, des Versorgungswesens usw. für möglichst umfassende Beleuchtung des Gesundheitszustandes des Antragstellers zu sorgen.
  • BVerwG, 24.06.1959 - V C 20.58

    Rechtsmittel

    Auch der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist zu dem Ergebnis gelangt, daß der Begriff der Erwerbsunfähigkeit im Sinne von § 265 Abs. 1 LAG nicht entscheidend von dem der Erwerbsunfähigkeit im Sinne von § 41 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes abweiche, der sich wiederum eng an die Begriffsbestimmung der Invalidität in § 1254 RVO anlehne(Urteil vom 5. Juli 1955 - BVerwG IV C 158.54 - in ZLA 1955, 217).
  • BVerwG, 10.02.1959 - IV B 67.58

    Rechtsmittel

    Der Senat sieht eine grundsätzliche Frage darin, ob entgegen seiner Entscheidung in der Sache BVerwG IV C 158.54 Luxusgegenstände des Haushaltes auch dann unbewertet bleiben können, wenn sie in geringwertigerer Ausführung dem täglichen Gebrauch dienen würden.
  • BVerwG, 14.11.1957 - III C 58.56

    Rechtsmittel

    Es wird eine ergänzende psychiatrische Begutachtung vorgenommen werden müssen, wobei in Hinsicht auf die Bewertung die Grundsätze zu beachten sind, die der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 5. Juli 1955 - BVerwG IV C 158.54 - (NJW 1955 S. 1572 = RLA 1955 S. 315 = ZLA 1955 S. 217) bei unterschiedlichen Auffassungen zweier Behörden über den Grad der Erwerbsunfähigkeit zum Ausdruck gebracht hat.
  • BVerwG, 29.05.1956 - IV C 64.56

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits früher ausgesprochen, daß es, wenn irgend angängig, erreicht werden muß, einen Patienten in den verschiedenen Sparten des Sozialrechts nur einheitlich wegen der bei ihm vorhandenen Leiden zu beurteilen (BVerwG IV C 9.53 und IV C 158.54).
  • BVerwG, 30.01.1959 - IV C 143.57

    Rechtsmittel

    Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit im Lastenausgleich ist aber, was nicht übersehen werden darf, dem Invaliditätsbegriff des § 1254 RVO und des § 41 Abs. 2 BVG angeglichen (Bundesverwaltungsgericht , 5. Juli 1955 - BVerwG IV C 158.54 - [Buchholz, a.a.O. 427.3 § 265 LAG Nr. 19] , 27. Januar 1956 - BVerwG IV B 85.55 - [Buchholz, a.a.O. 427.3 § 265 LAG Nr. 21 a]).
  • BVerwG, 09.12.1957 - III B 149.56

    Anspruch auf Unterhaltshilfe auf Lebenszeit unter Berufung auf einen …

    Im übrigen hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits rechtsgrundsätzlich ausgesprochen, daß bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes im Lastenausgleichsverfahren andere Versorgungsvorgänge nach Möglichkeit mit zu bewerten sind, um eine weitgehendst gleichmäßige und übereinstimmende Bewertung der nach inhaltlich verwandten Gesetzesbestimmungen (§ 41 Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz, § 1254 Reichsversicherungsordnung) zu ermittelnden Minderung der Erwerbsfähigkeit zu gewährleisten (Urteile vom 5. Juli 1955 - BVerwG IV C 158.54 - und vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV B 85.55 -).
  • BVerwG, 11.01.1961 - IV ER 218.60

    Rechtsmittel

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   BVerwG, 03.02.1955 - IV C 158.54   

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BVerwG, 03.02.1955 - IV C 158.54 (https://dejure.org/1955,2802)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1955 - IV C 158.54 (https://dejure.org/1955,2802)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1955 - IV C 158.54 (https://dejure.org/1955,2802)
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