Rechtsprechung
| BVerwG, 23.11.1962 - IV C 158.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 26.04.1961 - 7 K 238/60
- BVerwG, 26.03.1962 - IV C 158.61
- BVerwG, 20.11.1962 - IV C 158.61
- BVerwG, 23.11.1962 - IV C 158.61
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BSG, 11.06.1959 - 11 RV 1188/57
Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - IV C 158.61
Das Bundessozialgericht (BSGE 10, 72; 16, 253)will zwar die Ausnahme, daß der Vertrauensschutz das auf Einklang mit der wahren Rechtslage gehende öffentliche Interesse auch für zukünftige Leistungen überwiege, auch in einer in den Verantwortungsbereich der Behörde fallenden Fehlbezeichnung des Leidens (Fehldiagnose) sehen.Der in BSGE 10, 72 tragende Gedanke, eine Fehldiagnose falle nach allgemeinem Verwaltungsrecht - von besonders gelagerten Fällen abgesehen - in den Verantwortungsbereich der Behörde, ist auf die im Versorgungswesen bestehenden Verhältnisse gegründet und trifft auf die im Lastenausgleich bestehenden Verhältnisse nicht zu.
- BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - IV C 158.61
Dies gilt sowohl von den dort geltend gemachten Verletzungen des § 272 b ZPO durch Unterlassen der Ankündigung, es sei ein Sachverständiger zur mündlichen Verhandlung geladen und in welcher Person, als auch von der erst dort geltend gemachten Verletzung des § 86 Abs. 2 VwGO durch Ablehnung des Beweisantrages erst in den Urteilsgründen (entgegen BVerwGE 12, 268). - BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - IV C 158.61
Über den Vertrauensschutz für die Zukunft hat der erkennende Senat in seinem weitestgehenden Urteil BVerwG IV C 86.58 (BVerwGE 13, 28) vom 30. August 1961 (bespr. von Haueisen NJW 1962, 335 [BVerwG 30.08.1961 - IV C 86/58]) den Satz aufgestellt, daß er bei einer Dauerleistung wie der Kriegsschadenrente nur beim Vorliegen ganz besonderer Umstände gerechtfertigt ist. - BVerwG, 08.12.1961 - IV C 355.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - IV C 158.61
Darauf ist auch das Urteil BVerwG IV C 355.58 vom 8. Dezember 1961 aufgebaut.
- BVerwG, 30.10.1963 - V C 89.62
Rechtsmittel
Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte hat das Bundesverwaltungsgericht in neueren Entscheidungen, die Bejahung der Rechtswidrigkeit allein davon abhängig gemacht, ob der Verwaltungsakt nach geläuterter Anschauung durch unrichtige Anwendung bestehender Rechtssätze zustande gekommen ist (Urteile vom 30. August 1961 [BVerwGE 13, 28] und vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - [DVBl. 1962, 562 = IFLA 1962, 190 = ZLA 1962, 70 = RLA 1962, 142]; vgl. ferner Urteil vom 23. November 1962 - BVerwG IV C 158.61 - [ZLA 1963, 127] und Urteil vom 29. Januar 1960 - BVerwG IV C 170.58 - [IFLA 1960, 137 = ZLA 1960, 234]).Bei der Entscheidung der Frage, ob ein rechtswidriger leistungsgewährender Verwaltungsakt auch für die Zukunft nicht widerrufen werden kann, ist vor allem darauf abgestellt worden, wieviel Zeit zwischen Erlaß und Widerruf des Verwaltungsaktes vergangen ist und für welche Zeit sich der Verwaltungsakt voraussichtlich noch auswirken wird, Ob die Behörde ihre Beurteilung des von Anfang an richtig und vollständig dargestellten Sachverhalts erst nachträglich geändert hat, und ob der Begünstigte im Vertrauen auf die Beständigkeit des Verwaltungsaktes ihn besonders belastende und schwer rückgängig zu machende Verfügungen getroffen hat (…Urteile vom 24. Oktober 1958 - BVerwG IV C 325.57 - [a.a.O.] , vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - [a.a.O.] und vom 23. November 1962 - BVerwG IV C 158.61 - [ZLA 1963, 127]).
- BVerwG, 04.06.1964 - III C 126.62
Rechtliche Ausgestaltung der Gewährung einer Kriegsschadenrente wegen …
Dieser Grundsatz gilt zwar dann nicht, wenn besondere Umstände, die unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes die Weitergewährung auch für die Zukunft gebieten würden, hervorgetreten sind (Urteile vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - und vom 23. November 1962 - BVerwG IV C 158.61 -). - BVerwG, 02.07.1963 - III C 126.62
Feststellung der dauernden Erwerbsunfähigkeit für die Gewährung einer …
Nach den weiteren tatsächlichen und von der Klägerin nicht angegriffenen Feststellungen des angefochtenen Urteils liegen nämlich besondere Umstände, die ausnahmsweise auch für die Zukunft den Vertrauensschutz wirksam werden lassen könnten, nicht vor; die Klägerin hat weder mit Rücksicht auf den Bewilligungsbescheid besondere Vermögensdispositionen getroffen, noch ist sie auf Grund der Dauer des Bezugs der Unterhaltshilfezahlungen oder auf Grund ihres Lebensalters als besonders schutzwürdig anzusehen (vgl. Urteile vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 97.59 - vom 8. Dezember 1961 - BVerwG IV C 355.58 - vom 23. November 1962 - BVerwG IV C 158.61 -). - BSG, 16.03.1962 - 11 RV 484/59
Zur Frage, ob ein Bescheid, in dem ein Leiden als Schädigungsfolge anerkannt ist, …
Diese Entscheidung wird zitiert von: BVerwG 1962-11-23 IV C 158.61 Vergleiche KOV 1971, 97-100, Hahn, Günther.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.1962 - IV C 158.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 26.04.1961 - 7 K 238/60
- BVerwG, 26.03.1962 - IV C 158.61
- BVerwG, 20.11.1962 - IV C 158.61
- BVerwG, 23.11.1962 - IV C 158.61
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| BVerwG, 20.11.1962 - IV C 158.61 |
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- VG Schleswig, 26.04.1961 - 7 K 238/60
- BVerwG, 26.03.1962 - IV C 158.61
- BVerwG, 20.11.1962 - IV C 158.61
- BVerwG, 23.11.1962 - IV C 158.61
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