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| BVerwG, 10.05.1961 - IV C 17.60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterhaltshilfe wegen Erwerbsunfähigkeit - Wiedereröffnung der Antragsfrist bei entschuldbarer Versäumung rechtzeitiger Antragstellung - Verschiebung der maßgeblichen Zeitpunkte für Erwerbsunfähigkeit und Bedürftigkeit - Fortwirken des Vertreibungsschadens - ...
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 10.11.1959 - III A 216/58
- BVerwG, 10.05.1961 - IV C 17.60
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.05.1961 - IV C 17.60
Bereits in seiner grundlegenden Entscheidung BVerwG IV C 74.55 vom 18. November 1955 hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß Raubbauarbeit(-verdienst) nicht nur die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit, sondern außer der Frage des Fortwirkens der Schädigung auch noch die Errechnung des Einkommenshöchstbetrages und die Anrechnung auf die Unterhaltshilfe beeinflußt. - BVerwG, 26.02.1960 - IV C 149.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.05.1961 - IV C 17.60
Sämtliche Entscheidungen sind zu der hier auch vom Landesverwaltungsgericht vertretenen Auffassung gekommen, daß diese Wiedereröffnung der Antragsfrist auf jene Stichtage ohne Einfluß geblieben ist (z.B. BVerwG IV C 149.59).
- BVerwG, 02.12.1964 - IV C 139.64
Lastenausgleichsrechtliche Berücksichtigung von unter Raubbau an der Gesundheit …
Der vom Bundesverwaltungsgericht (insbesondere BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55], ferner außer in den vom Verwaltungsgericht aufgezählten Entscheidungen noch im Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 17.60 -) entwickelte Gedanke, daß Arbeitsverdienst, der unter Raubbau an der Gesundheit erzielt worden ist, lastenausgleichsrechtlich ausscheidet, war zu der Frage ausgesprochen worden, ob dies der Einweisung in die Kriegsschadenrente entgegensteht. - BVerwG, 12.12.1962 - IV B 141.62
Anrechnungsfähige Einkünfte unter Überforderung der Gesundheit - "Besondere …
Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, nachdem die beiden mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung im Sinne des angefochtenen Urteils entschieden haben (vgl. u.a. die Urteile des beschließenden Senats vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 17.60 - in RLA 61, 270 und vom 8. Juli 1959 - BVerwG IV C 12.59 - in RLA 59, 378).
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