Rechtsprechung
| BVerwG, 30.05.1960 - IV C 182.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berechnung einer Unterhaltshilfe und Kriegsentschädigungsrente unter Berücksichtigung von Sparerschäden; Zulässigkeit einer Beschwerde nach vorhergehendem Rechtsmittelverzicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 03.07.1959 - IV C 182.59
- BVerwG, 30.05.1960 - IV C 182.59
Papierfundstellen
- NJW 1960, 1781
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 12.04.1979 - 3 B 105.79
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der Hinweis des Beschwerdeführers auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 27. Februar 1963 - BVerwG 5 C 105.61 - (BVerwGE 15, 306 [309 ff.]) und vom 30. Mai 1960 - BVerwG 4 C 182.59 - (NJW 1960, 1781) - zitiert vom Beschwerdeführer 30. Mai 1976 (NJW 1960, 1784) - geht fehl.Das in der Beschwerdeschrift benannte Urteil vom 30. Mai 1960 (a.a.O.) ist nicht einschlägig.
- BVerwG, 17.11.1961 - IV C 89.60
Voraussetzung für eine Verweisung auf die Unanfechtbarkeit eines früheren …
Haben sich die Ausgleichsbehörden nach Unanfechtbarkeit eines Bescheides auf Anregung des Betroffenen, der eine Abänderung des Bescheides erstrebt, erneut mit sachlicher Begründung zur Sache geäußert, so kann das Verwaltungsgericht eine sachliche Nachprüfung nicht im Hinblick auf die Unanfechtbarkeit des früheren Bescheides ablehnen (vgl. auch BVerwG IV C 182.59).Der erkennende Senat hat die Verpflichtung des Gerichtes zur sachlich-rechtlichen Nachprüfung sogar in denjenigen Fällen bejaht, in denen im Vorverfahren der Streit über die Zulässigkeit der Beschwerde ging, die Beschwerde jedoch vom Beschwerdeausschuß als zulässig angesehen wurde und die Zulässigkeit im gerichtlichen Verfahren dann nicht mehr bestritten wurde (BVerwG IV C 182.59 in NJW 60, 1781).
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 10 KN 10/07
Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Neuberechnung - …
Ein eventueller Verzicht auf ein Widerspruchsverfahren kann der Anfechtungsklage angesichts dieses Widerspruchsbescheides, der inhaltlich auf die Ansprüche des Klägers eingeht, nicht mehr entgegenstehen (vgl. BVerwG, 30.5.1960 - IV C 182.59 - NJW 1960, 1781; OVG Münster, 9.11.1982 - 18 A 1750/82 - NVwZ 1983, 681; VGH Baden-Württemberg, 6.3.1991 - 9 S 113/91 - JURIS).
- BVerwG, 21.10.1960 - IV C 368.59
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinem Urteil BVerwG IV C 182.59 vom 30. Mai 1960 - ZLA 1960, 280, RLA 1960, 318 und NJW 1960, 1781 - ausgesprochen hat, sind die Beschwerdebehörden im Verwaltungsverfahren freier gestellt als ein Rechtsmittelgericht: bejahen sie die Zulässigkeit und treten in die Sachprüfung ein, so ist auf die Zulässigkeit nicht mehr zurückzukommen, weil es Verwaltungsbehörden stets unbenommen bleibt, in einer unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungssache wiederholt zu entscheiden (zu vgl. auch Urteil BVerwG III C 83.58 vom 12. Mai 1960 - DVBl. 1960, 727). - BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im lastenausgleichsrechtlichen Verfahren - …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, daß Verwaltungsbehörden eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch stillschweigend - also ohne ausdrückliche Erklärung - treffen können; sei es z.B. durch einen Auflagenbeschluß zur Sache (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 368.59 - [RLA 1961, 94]) oder dadurch, daßüber die Beschwerde sachlich entschieden wird (vgl. Urteil vom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 182.59 - [NJW 1960, 1781]; Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 -). - SG Hannover, 11.03.2026 - S 20 KA 72/25
Vertragsärztliche Versorgung; Anordnung des Ruhens; Nachweis einer …
Trifft die Widerspruchsbehörde trotz eines wirksamen Verzichts auf das Widerspruchsrecht gleichwohl eine Sachentscheidung, ist die Zulässigkeit des Widerspruchs im gerichtlichen Verfahren nicht mehr zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1960 - IV C 182/59 = NJW 1960, 1781). - BVerwG, 07.05.1981 - 4 B 59.81
Voraussetzungen für ein Abweichen von früheren höchstrichterlichen …
Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 182.59 - (NJW 1960, 1781) und vom 23. Juli 1965 - BVerwG VII C 175.64 - (BVerwGE 22, 14) ab. - BVerwG, 26.05.1967 - VII B 107.64
Rechtsmittel
Auch dies wurde bereits durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden; das Urteil des IV. Senatsvom 30. Mai 1960 (BVerwG IV C 182.59 = NJW 1960, 1781) betraf einen wegen eines Rechtsmittelverzichts unzulässigen Widerspruch. - BVerwG, 12.02.1964 - IV B 132.63
Erlass eines Urteils als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines entsprechenden …
Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 182.59 - (NJW 1960, 1781 [BVerwG 30.05.1960 - IV C 182/59] = ZLA 1960, 280 = RLA 1960.318 = IFLA 1960, 232) ausgesprochen, daß bei einer durch die Beschwerdebehörde sachlich beschiedenen Beschwerde die Verwaltungsgerichte die Zulässigkeit der (Verwaltungs-)Beschwerde nicht mehr zu prüfen und eine eventuelle Unzulässigkeit nicht zu berücksichtigen hätten. - BVerwG, 19.06.1963 - V C 92.62
Rechtsmittel
Das Verwaltungsgericht war daher, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 182.59 - (NJW-1960 S. 1781) dargelegt hat, an die Annahme des Beklagten, daß der Rechtsbehelf zulässig sei, gebunden und hatte ebenso wie der Beklagte in sachlich-rechtlicher Hinsicht zu entscheiden.
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| BVerwG, 03.07.1959 - IV C 182.59 |
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- BVerwG, 03.07.1959 - IV C 182.59
- BVerwG, 30.05.1960 - IV C 182.59
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