Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.1956 - IV C 183.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf die Gewährung von Unterhaltshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 30.06.1955 - 7 K 825/54
- BVerwG, 09.03.1956 - IV C 183.55
Papierfundstellen
- BVerwGE 3, 207
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.09.1955 - IV C 50.55
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag Unterhaltshilfeberechtigter nach dem …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1956 - IV C 183.55
Wie der erkennende Senat u.a. in dem Urteil vom 30. September 1955 - BVerwG IV C 50.55 - ausgeführt hat, steht dem Berechtigten ein Anspruch auf Gewährung von Kinderzuschlägen nach § 269 Abs. 2 LAG zu, sofern er die finanzielle Last des Unterhalts für "Kinder" im Sinne des § 265 Abs. 2 Satz 2 LAG zu tragen hat.
- BVerwG, 21.02.1957 - III C 227.55
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung des ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten IV. Senats bezieht sich die in § 269 Abs. 2 LAG enthaltene Vorweisung auf § 265 Abs. 2 LAG lediglich auf dessen Absatz 2 Satz 2 (vgl. denBeschluß vom 14. Juni 1955 - BVerwG IV C 91.54 - und dieUrteile vom 30. September 1955 - BVerwG IV C 50.55 - und18. November 1955 - BVerwG IV C 133.55 - sowievom 9. März 1956 - BVerwG IV C 183.55 -).
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