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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.08.1957

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1958 - IV C 183.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,542
BVerwG, 24.01.1958 - IV C 183.56 (https://dejure.org/1958,542)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1958 - IV C 183.56 (https://dejure.org/1958,542)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1958 - IV C 183.56 (https://dejure.org/1958,542)
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.09.1957 - IV C 240.55
    Auszug aus BVerwG, 24.01.1958 - IV C 183.56
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wie der erkennende Senat zuletztmit Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG IV C 240.55 - ausgesprochen hat, wenn der Betrieb lediglich aus kriegsbedingten Gründen ruhte.
  • BVerwG, 21.11.1958 - IV C 129.57

    Rechtsmittel

    Bestätigung der Rechtsprechung zu BVerwG IV C 183.56 und BVerwG IV C 240.55.

    Das Buhen des Betriebes aus solchen Gründen würde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Feststellung eines Kriegssachschadens grundsätzlich nicht entgegenstehen (vgl.z.B. Urteil vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 - ZLA 1958, 135 und RLA 1958, 168).

    Der erkennende Senat hat darüber hinaus bereits entschieden, daß ein Wirtschaftsgut noch kein Teil eines Betriebsvermögens allein dadurch wird, daß es einem noch zu errichtenden Unternehmen dienen soll (BVerwG IV C 183.56).

  • BVerwG, 17.08.1959 - IV C 189.59

    Rechtsmittel

    Unabdingbare Voraussetzung einer Entschädigung für Verlust von Betriebsvermögen ist die Tatsache, daß ein Betrieb jemals vorhanden war (BVerwG IV C 183.56).

    Der beschließende Senat hat dahin erkannt, daß der bloße innere Entschluß des Eigentümers, ein Wirtschaftsgut einem demnächst zu eröffnenden Betrieb einzugliedern, nicht die Eigenschaft als Betriebsvermögen oder einen Teil desselben begründet, daß es vielmehr auf die tatsächliche Einordnung dieses Gutes in den Betrieb ankommt, daß also ein Betrieb bereits vorhanden sein muß(Urteil vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 - in ZLA 1958, 135, RLA 1958, 168).

  • BVerwG, 01.10.1963 - III C 268.61

    Anspruch auf Feststellung des Verlustes einer Herdbuchviehherde als …

    Ob allein schon diese notwendige Sachbezogenheit es verbietet, bei stehenden Betriebsmitteln einer einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dienenden wirtschaftlichen Einheit die Erkenntnisse heranzuziehen, die die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Rechtslage bei sog. ruhendem Betriebsvermögen gewonnen hat (vgl.Urteil vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 427.3 zu § 12 LAG.

    Die ihr vom Kläger gegebene bloße Zweckbestimmung, zu gegebener Zeit einem noch zu erwerbenden landwirtschaftlichen Betrieb zu dienen, genügt ebenfalls nicht dazu, um diesem Wirtschaftsgut, das die Zugehörigkeit zu einer einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dienenden wirtschaftlichen Einheit verloren hat, die bewertungsrechtliche Eigenschaft landwirtschaftlichen Vermögens erneut zu verschaffen (vgl.Urteil vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 -).

  • BVerwG, 28.03.1963 - III C 229.60

    Rechtsmittel

    Hier handelt es sich aber offensichtlich um einen Sonderfall; denn der IV. Senat hat in seinem Urteil vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 - (Buchholz BVerwG 427.3 § 12 LAG Nr. 27) ausdrücklich herausgestellt, daß "die bloße Zweckbestimmung, einem noch zu errichtenden Betriebe zu dienen, nicht genügt, um den Verlust eines Wirtschaftsgutes als Teil eines Betriebsvermögens festzustellen".
  • BVerwG, 10.06.1965 - III C 116.64

    Einheitswert vom Nachfeststellungszeitpunkt als Anfangsvergleichswert bei …

    Wenn einerseits das kriegsbedingte Ruhen eines Betriebes die Feststellung eines Schadens nicht ausschließt(Urteile vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 27 = ZLA 1958, 135];…vom 21. Oktober 1958 - BVerwG III B 195.56/III C 230.56 - [Buchholz a.a.O. § 13 LAG Nr. 39], vom 3. Februar 1961 - BVerwG IV C 72.60 - [Buchholz a.a.O. § 13 LAG Nr. 62];vom 17. September 1964 - BVerwG III C 86.64 - [RLA 1964, 347 = ZLA 1964, 350]), kann der Kläger andererseits nicht deswegen besser gestellt werden als andere Geschädigte, weil er Teile seiner Einzelfirma in eine auf behördliche Anordnung gebildete Arbeitsgemeinschaft eingebracht hat.
  • BVerwG, 29.07.1960 - III B 1.60

    Abstellen auf die beruflichen Absichten bei Feststellung von Schäden an einem …

    Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein Wirtschaftsgut nicht schon dadurch Teil eines Betriebsvermögens wird, daß es nach dem inneren Entschluß des Eigentümers einem erst noch zu errichtenden Unternehmen dienen soll(Urteil vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 - [RLA 1958 S. 168 = ZLA 1958 S. 135];Urteil vom 21. November 1958 - BVerwG IV C 129.57 - [RLA 1959 S. 106 = ZLA 1959 S. 121];Beschluß vom 23. Oktober 1959 - BVerwG IV B 187.59 -).
  • BVerwG, 18.03.1964 - IV C 28.63

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit zur Schaffung einer Existenzgrundlage - …

    In den Urteilen BVerwG IV C 183.56 vom 24. Januar 1958 (Fertigungsmaschinen) und BVerwG IV C 92.58 vom 21. November 1958 (Werkzeuge eines Handwerkers), BVerwG IV C 153.59 vom 10. Mai 1961 (Mühlenzubehör) sowie BVerwG III C 229.60 vom 28. März 1963 (Motorschiff) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu Stellung genommen.
  • BVerwG, 10.05.1961 - IV C 153.59

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat entschieden, daß auch für einen ruhenden Betrieb unter gewissen Voraussetzungen entschädigungsfähiges Betriebsvermögen festgestellt werden kann (BVerwG IV C 183.56 in ZLA 58, 135).
  • BVerwG, 27.02.1959 - IV C 281.57

    Rechtsmittel

    Dabei bleibt zu berücksichtigen, daß der Senat bereits entschieden hat, Betriebsvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes könne auch bei ruhenden Betrieben unter gewissen Umständen - so z.B. bei kriegsbedingtem Ruhen eines Betriebes - festgestellt werden (vgl. BVerwG IV C 183.56, ZLA 58, 135, BVerwG IV C 129.57, BVerwG IV C 240.55, ZLA 58, 38, BVerwG IV C 29.57).
  • BVerwG, 28.11.1962 - V C 143.62

    Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die endgültige Behandlung der …

    Die bloße dem Geldbetrag zugedachte Zweckbestimmung, einem noch zu errichtenden Betrieb zu dienen, genügt nicht, dieses Geld als Teil eines Betriebsvermögens anzusehen, auch wenn es aus dem früheren bereits aufgegebenen Betrieb des Klägers stammte (vgl. Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 - [RLA 1958 S. 168]).
  • BVerwG, 08.10.1960 - III B 100.60
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.1957 - IV C 183.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,3264
BVerwG, 23.08.1957 - IV C 183.56 (https://dejure.org/1957,3264)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1957 - IV C 183.56 (https://dejure.org/1957,3264)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1957 - IV C 183.56 (https://dejure.org/1957,3264)
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