Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.1956 - IV C 185.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 04.12.1956 - IV C 67.55
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung einer …
Ein übergroßer Zeitabstand kann zwar unter Umständen die Verwertbarkeit eines Gutachtens aufheben (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 185.55 -, veröffentlicht in IFLA 1957 S. 23). - BVerwG, 22.10.1959 - III C 76.59
Rechtsmittel
Zwar hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 185.55 - in einem besonders gelagerten Falle ausgesprochen, daß ein von einer Universitätsklinik abgegebenes Obergutachten ersehen lassen müsse, wieweit sich der Leiter der Klinik einen von einem Stationsarzt stammenden Befundbericht und dessen Beurteilung zu eigen mache, und hinzugefügt, daß es bei fehlender Auseinandersetzung mit wohlbegründeten Privatgutachten, zumal in Grenzfällen, geboten sein könne, den Leiter der Klinik, wenn das Obergutachten nicht ergänzt werde, als Sachverständigen zu laden.
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