Rechtsprechung
| BVerwG, 14.10.1959 - IV C 191.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung einer Erwerbsunfähigkeit; Abweisung einer Klage wegen Ablehnung einer ärztlichen Untersuchung als einzige Feststellmöglichkeit einer Wirbelsäulenverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Feststellung der Erwerbsfähigkeit
Papierfundstellen
- NJW 1960, 787 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 05.10.1962 - IV C 191.61
Abweisung einer Klage im Falle der Verweigerung der stationären Beobachtung …
Verweigert ein Kläger die stationäre Beobachtung in einem Krankenhaus, die der mit der Beurteilung der Prozeßfähigkeit beauftragte medizinische Gutachter für erforderlich hält, so kann das Gericht die Klage abweisen, wenn es den Kläger auf diese Folge hingewiesen hat und der Nachweis der Prozeßfähigkeit anders nicht erbracht werden kann (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 14.57, BVerwG IV C 191.59, BVerwG III C 205.60).Insbesondere hat es entschieden, daß die Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung durch einen Beteiligten, der mit seiner Klage eine durch seinen Gesundheitszustand bedingte Entschädigung begehrt, dann die Abweisung der Klage zur Folge haben muß, wenn der Gesundheitszustand anderweitig nicht festgestellt worden kann und der Beteiligte auf die zu erwartende Folge seiner Weigerung hingewiesen worden ist (BVerwG IV C 14.57 in RLA 58, 366, BVerwG IV C 191.59 in RLA 60, 73).
- BVerwG, 22.09.1960 - III C 205.60
Rechtsmittel
Deshalb kann der Verwaltungsrichter im allgemeinen bei der Beweiswürdigung berücksichtigen, daß ein Beteiligter die Aufklärung des Sachverhalts schuldhaft erschwert, ebenso auch regelmäßig die Weigerung eines Antragstellers, sich zur Feststellung seiner Erwerbsfähigkeit untersuchen zu lassen, zum Nachteil des Antragstellers auslegen, wenn er auf diese für ihn nachteilige Möglichkeit hingewiesen worden ist (Urteile vom 26. April 1960 - BVerwG II C 68.58 - [BVerwGE 10, 270 [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58]] vom 8. Juli 1959 - BVerwG IV C 250.57 - und vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 191.59 - [NJW 1960 S. 787]). - BVerwG, 09.09.1964 - IV ER 216.64
Rechtsmittel
Angesichts der Weigerung der Klägerin, sich erneut ärztlich untersuchen zu lassen, ist das nicht zu beanstanden (Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 191.59 -, vom 22. September 1960 - BVerwG III C 205.60 -). - BVerwG, 15.04.1961 - V C 52.61
Rechtsmittel
Die Feststellung des Sachverhalts, insbesondere die Bewertung der Weigerung des Klägers, sich erneut amtsärztlich untersuchen zu lassen, ist nicht zu beanstanden (vgl.Urteil vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 191.59 - [NJW 1960 S. 787]). - BVerwG, 14.02.1964 - VII B 132.63
Vorliegen der Prozessfähigkeit eines Klägers
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG IV C 14.57 = BVerwGE 8, 29; BVerwG IV C 191.59 = MDR 60, 255; BVerwG IV C 191.61 = ZLA 62, 348).
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