Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.1962 - IV C 191.61, IV B 172.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abweisung einer Klage im Falle der Verweigerung der stationären Beobachtung zwecks Beuruteilung der Prozessfähigkeit durch den Kläger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 22.06.1961 - 2 KL 181/58
- BVerwG, 05.10.1962 - IV C 191.61, IV B 172.61
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.09.1958 - IV C 14.57
Auszug aus BVerwG, 05.10.1962 - IV C 191.61
Verweigert ein Kläger die stationäre Beobachtung in einem Krankenhaus, die der mit der Beurteilung der Prozeßfähigkeit beauftragte medizinische Gutachter für erforderlich hält, so kann das Gericht die Klage abweisen, wenn es den Kläger auf diese Folge hingewiesen hat und der Nachweis der Prozeßfähigkeit anders nicht erbracht werden kann (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 14.57, BVerwG IV C 191.59, BVerwG III C 205.60).Insbesondere hat es entschieden, daß die Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung durch einen Beteiligten, der mit seiner Klage eine durch seinen Gesundheitszustand bedingte Entschädigung begehrt, dann die Abweisung der Klage zur Folge haben muß, wenn der Gesundheitszustand anderweitig nicht festgestellt worden kann und der Beteiligte auf die zu erwartende Folge seiner Weigerung hingewiesen worden ist (BVerwG IV C 14.57 in RLA 58, 366, BVerwG IV C 191.59 in RLA 60, 73).
- BVerwG, 14.10.1959 - IV C 191.59
Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Feststellung der Erwerbsfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 05.10.1962 - IV C 191.61
Verweigert ein Kläger die stationäre Beobachtung in einem Krankenhaus, die der mit der Beurteilung der Prozeßfähigkeit beauftragte medizinische Gutachter für erforderlich hält, so kann das Gericht die Klage abweisen, wenn es den Kläger auf diese Folge hingewiesen hat und der Nachweis der Prozeßfähigkeit anders nicht erbracht werden kann (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 14.57, BVerwG IV C 191.59, BVerwG III C 205.60).Insbesondere hat es entschieden, daß die Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung durch einen Beteiligten, der mit seiner Klage eine durch seinen Gesundheitszustand bedingte Entschädigung begehrt, dann die Abweisung der Klage zur Folge haben muß, wenn der Gesundheitszustand anderweitig nicht festgestellt worden kann und der Beteiligte auf die zu erwartende Folge seiner Weigerung hingewiesen worden ist (BVerwG IV C 14.57 in RLA 58, 366, BVerwG IV C 191.59 in RLA 60, 73).
- BGH, 09.05.1962 - IV ZR 4/62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.10.1962 - IV C 191.61
Sie entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 62, 1510).
- BVerwG, 14.02.1964 - VII B 132.63
Vorliegen der Prozessfähigkeit eines Klägers
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG IV C 14.57 = BVerwGE 8, 29; BVerwG IV C 191.59 = MDR 60, 255; BVerwG IV C 191.61 = ZLA 62, 348).
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