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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1957 - IV C 193.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,671
BVerwG, 28.06.1957 - IV C 193.56 (https://dejure.org/1957,671)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1957 - IV C 193.56 (https://dejure.org/1957,671)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1957 - IV C 193.56 (https://dejure.org/1957,671)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1572
  • JR 1957, 390
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 24.09.1959 - III B 154.59

    Rechtsmittel

    Daß diese Regelung, die für das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht entsprechend anwendbar ist (vgl.Beschluß vom 20. Januar 1955 - BVerwG I B 67.54 - [NJW 1955 S. 566] undBeschluß vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 193.56 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 339 LAG Nr. 69 = NJW 1957 S. 1572]), mit den rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang steht, ist bisher noch nicht ernsthaft bezweifelt worden.
  • BVerwG, 17.10.1959 - III B 11.59

    Rechtsmittel

    Im übrigen ist nach § 99 Abs. 1 ZPO die selbständige Anfechtung einer Entscheidung über den Kostenpunkt unzulässig, obwohl auch eine solche Entscheidung unrichtig sein und den Betroffenen beschweren kann, daß diese Regelung, die für das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht entsprechend anwendbar ist (vgl.Beschluß vom 20. Januar 1955 - BVerwG I B 67.54 - [NJW 1955 S. 566] undBeschluß vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 193.56 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 339 LAG Nr. 69 = NJW 1957 S. 1572]), mit den rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang steht, ist bisher noch nicht ernsthaft bezweifelt worden.
  • BVerwG, 24.06.1960 - VII CB 39.60

    Rechtsmittel

    Aus § 61 BVerwGG in Verbindung mit § 26 BVerwGG und § 99 Abs. 1 ZPO ergibt sich jedoch, daß eine Revision ausschließlich wegen der Kosten unzulässig ist (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Januar 1955 - BVerwG I B 67.54 -, NJW 1955, 566; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 193.56 -, NJW 1957, 1572 = JR 1957, 390 = VwRspr.
  • BVerwG, 04.03.1958 - IV C 23.57

    Rechtsmittel

    Im übrigen wäre eine auf den Kostenpunkt beschränkte Revision auch gemäß § 26 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - in Verbindung mit § 99 ZPO unstatthaft (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 193.56, veröffentlicht in ZLA 1957 S. 298 und in NJW 1957 S. 1572).
  • BVerwG, 10.09.1957 - IV ER 201.57

    Rechtsmittel

    Auch eine derartige Rüge würde die Zulässigkeit der Revision indes nicht begründen können: Da der Kläger das Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichts Bayreuth noch anderweit (in bezug auf das Verfahren) anzugreifen wünscht, wird dem Kläger insoweit zwar nicht entgegenzuhalten sein, er beabsichtige eine gemäß §§ 61, 26 BVerwGG, 99 ZPO unzulässige "isolierte" Kostenrevision, so daß schon aus diesem Grunde das nachgesuchte Armenrecht zu versagen wäre (vgl. hierzu Baumbach, 23. Aufl., Anm. 1 B zu § 99 ZPO mit Beschluß vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 193.56 -).
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